Die Kreisverwaltung des Kreises Viersen hat bei der Polizei gegen einen Mitarbeitenden Strafanzeige erstattet. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Person sich über einen längeren Zeitraum Fördergelder für behindertengerechte Ausstattungen unrechtmäßig erschlichen hat.
Kreis Viersen – Das haben interne Untersuchungen aufgedeckt, die die Kreisverwaltung umgehend veranlasst hatte, nachdem einer Mitarbeitenden Unstimmigkeiten in einer Akte aufgefallen waren. Neben der Anzeige hat der Kreis sofort dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Verdächtigen eingeleitet. Heute fand eine Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen statt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.
„Der mutmaßliche Untreue-Fall eines unserer Mitarbeitenden macht uns betroffen. Wir haben nach einem Hinweis aus unserem Haus sofort gehandelt und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fall konsequent und lückenlos aufzuklären. Dazu arbeiten wir eng mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen. Der beschuldigte Mitarbeitende war im Sozialamt unter anderem dafür zuständig, finanzielle Hilfen für Arbeitgeber bereitzustellen, um Arbeitsplätze behindertengerecht auszustatten. Über mehrere Jahre hat der Beschuldigte Anträge von Firmen fingiert, Kostenvoranschläge und Rechnungen für verschiedene Leistungen sowie ganze Akten gefälscht und hat Zahlungen von Fördermitteln an ein Konto angewiesen, hinter dem er selbst stand. Das legen die Ergebnisse erster eigener Untersuchungen der Kreisverwaltung nahe, die unmittelbar nach dem internen Hinweis eingeleitet worden sind. Zuvor hat es weder auffällige Beurteilungen noch sonstigen Anlass gegeben, die an der Integrität des Mitarbeitenden hätten Zweifel aufkommen lassen können. Der Mitarbeitende hat in den Verdachtsfällen das bestehende Vieraugenprinzip nach bisherigen Erkenntnissen auch eingehalten, indem er verschiedene Kolleginnen und Kollegen gezielt getäuscht hat.
Aufgrund der Strafanzeige hat inzwischen eine Durchsuchung des Heimarbeitsplatzes der beschuldigten Person stattgefunden. Sobald die Kreisverwaltung wieder auf die beschlagnahmten Dokumente zugreifen kann, werden sämtliche Akten geprüft, die der mutmaßlich Beschuldigte seit 2012 bearbeitet hat. Die Ausführung der Dienstgeschäfte sind dem Mitarbeitenden untersagt worden. Weitere dienstrechtliche und disziplinarrechtliche Schritte sind eingeleitet.
Eine genaue Schadenssumme steht noch nicht fest. Die Kreisverwaltung geht jedoch davon aus, dass über den gesamten Zeitraum Fördergelder bis zu einer Höhe von einer Million Euro veruntreut worden sein könnten. „Sollte sich der Tatvorwurf bestätigen, werden wir selbstverständlich auf einen Schadensersatz hinwirken“, sagt Dr. Andreas Coenen. Die mutmaßlich veruntreuten Fördergelder werden vom Landschaftsverband Rheinland bereitgestellt. Im Laufe eines Haushaltsjahres werden die ausgezahlten Beträge zunächst aus dem Haushalt des Kreises finanziert und anschließend mit dem Landschaftsverband abgerechnet.
Mit einer umfassenden Revision, die bereits läuft, hat der Landrat neben dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises einen externen Rechtsanwalt beauftragt, um den Vorfall lückenlos aufzuklären und zu prüfen, ob den bestehenden Dienstanweisungen mit der notwendigen Sorgfalt nachgekommen wurde. (opm/Kreis Viersen)
Am heutigen Morgen (29.11.) wurde durch Beamte der Kreispolizeibehörde Viersen ein Haftbefehl gegen einen langjährigen Mitarbeiter des Kreises Viersen vollstreckt. Dieser ist dringend verdächtig, sich im Zeitraum vom 21.01.2020 bis zum 15.11.2024 unter anderem wegen gewerbsmäßiger Untreue in 36 Fällen strafbar gemacht zu haben. Weitere Fälle sind möglicherweise bereits verjährt. Der Beschuldigte soll seine Funktion in der Kreisverwaltung ausgenutzt haben, um im Namen fiktiver Firmen Förderanträge zu stellen und anschließend selbst zu bewilligen. Die Auszahlungen erfolgten nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen an Konten des Beschuldigten.
Dem heutigen Zugriff gingen intensive Finanzermittlungen der Kreispolizeibehörde Viersen voraus. Unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wurden dann neben dem Haftbefehl auch ein Durchsuchungsbeschluss und ein sogenannter Vermögensarrest in Höhe von über 956.000 EUR erwirkt, die ebenfalls heute vollstreckt wurden. Ein Vermögensarrest soll verhindern, dass Beschuldigte während eines Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte verschieben, um einer Einziehung im Strafverfahren zuvorzukommen. Die Ermittlungen dauern an. (1048/Meldung Polizei Viersen)