Alle Leistungen dürfen am St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln im gleichen Umfang wie bisher durchgeführt werden

Große Freude im St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln, denn im Feststellungsbescheid des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), wird das aktuelle Leistungsspektrum des Hauses vollumfänglich bestätigt.

Viersen-Süchteln – Das bedeutet, dass auch in Zukunft alle chirurgischen, internistischen und geriatrischen Leistungen im gleichen Umfang wie bisher durchgeführt werden. Ziel des NRW-Krankenhausbedarfsplanes war es, Leistungen dort zu konzentrieren, wo diese mit besonders hoher, nachgewiesener Qualität erbracht werden.

„Das Ministerium hat mit seiner Entscheidung unsere hohe Qualität bei der Versorgung älterer Bürger im Kreis Viersen und die große Leistungsbereitschaft des St. Irmgardis-Krankenhauses in Süchteln bestätigt. Diese ausgewiesene Expertise geht auf die mehr als zehnjährige Erfahrung der interdisziplinären Zusammenarbeit der unterschiedlichen medizinischen Fachabteilungen mit unserem geriatrischen Team zurück“, erläutert Thomas Becker, Kaufmännischer Direktor des Krankenhauses. „Auch die weiteren Entscheidungen des Ministeriums machen uns zuversichtlich. Sie besagen, dass wir alle chirurgischen und internistischen Leistungen weiter erbringen dürfen. Damit können wir in gewohnter Weise eine wortortnahe Patientenversorgung sicherstellen“, führt Thomas Becker weiter aus.

Die im Feststellungsbescheid zugestandenen Leistungen entsprechen der aktuellen Auslastungssituation des St. Irmgardis-Krankenhauses. Auch hier hat das Ministerium keine Einschränkungen vorgenommen. Damit ist weiterhin die Versorgungssicherheit für die Bürger im Kreis Viersen gewährleistet. (opm)

Thomas Becker, Kaufmännischer Direktor des St. Irmgardis-Krankenhauses Süchteln, und alle Mitarbeiter und Patienten freuen sich. Denn vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) wurde das aktuelle Leistungsspektrum des Hauses vollumfänglich bestätigt. Foto: Simon Erath