Amt mit viel Verantwortung: Schöffinnen und Schöffen gesucht – noch bis 15. März bewerben

Die Stadt Viersen sucht Menschen, die sich für das Schöffenamt sowie als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2023. Gesucht werden Personen mit Wohnsitz in Viersen. Sie werden am Amtsgericht Mönchengladbach und am Landgericht Mönchengladbach das Volk bei der Rechtsprechung in Strafsachen vertreten.

Viersen – Die Schöffinnen und Schöffen werden im Jahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Viersen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidatinnen und Kandidaten vor. Der Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen wählen. Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Interessierte können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Stadt Viersen, Fachbereich 30/I, Am Alten Rathaus 1, 41751 Viersen, Telefon 02162 101-603. Interessierte am Amt eines Jugendschöffen oder einer Jugendschöffin richten ihre Bewerbung bis zum 15. März 2023 an das Jugendamt der Stadt Viersen, Fachbereich 41/I, Tönisvorster Straße 24, 41749 Viersen, Telefon 02162 101-791. Die Bewerbungsfrist für beide Ämter endet am 15. März 2023. Bewerbungsformulare stehen auf der Webseite der Stadt Viersen unter diesem Link als PDF-Download zur Verfügung: https://viersen.de/de/dienstleistung/schoeffenwahl-2023/

Die Lebenserfahrung, die Schöffin oder Schöffe mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung, gesellschaftlichem Engagement oder der Kombination aus beidem resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Ebenfalls erforderlich sind geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein. Sie sollten sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. (opm)

Foto: Rheinischer Spiegel