Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche vor Ort ein

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Kreis Viersen/Krefeld – Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Krefeld/Kreis Viersen können auch zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen:

  • Arbeitnehmer und Ausbildungsinteressierte rufen die lokale Servicenummer 02151/92-1010 an.
Foto: succo/Pixabay

Ein Kommentar

  1. Wegen Korona immer mehr die bei den Verwaltungen sitzen, Schirmen sich ab, und andere müssen an die Front und Leistungen bringen. Siehe Pflegekräfte und Ärzte, Polizei und Feuerwehr und die für Personenverkehr zuständig sind auch, da wird nicht nachgefragt ob sie Angst haben, nein sogar die Kassiererin darfst nix sagen, denn dann ist das Arbeitsverweigerung. Warum die Klassengesellschaft das der eine da muss sein und der andere nicht?

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