Baulärm statt Meeresrauschen

Die Urlaubsidylle wird durch eine laute Baustelle direkt am Hotel zunichte gemacht: Anstatt des vom Reiseveranstalter angepriesenen Meerblicks schweift der Blick über Baugeräte, Staub und Dreck.

Reisen – Reisemängel sind ärgerlich und können schnell zusätzliche Kosten verursachen – es sei denn, man hat im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt das Kostenrisiko eines Rechtsstreits, wenn Urlauber ihr Recht verteidigen oder erkämpfen müssen, weil der Reiseveranstalter mehr versprochen als gehalten hat.

Wichtig dabei: Den Rechtsschutzvertrag sollten Versicherte rechtzeitig auf den neuesten Stand bringen. Und was kann man vor Ort tun? „Mängel sollten fotografisch oder filmisch dokumentiert und beim Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt werden – am besten direkt bei der Reiseleitung vor Ort“, rät LVM-Vertrauensmann Sven Engelbergs aus Viersen. Dabei sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, in der der Reiseveranstalter Mängel beheben kann. Tut er das nicht, kann der Reisende eine Minderung der Reisekosten bzw. Schadenersatz, beispielsweise für die vertane Urlaubszeit, geltend machen. Nach seiner Rückkehr hat der unzufriedene Urlauber bis zu einem Monat Zeit, seine Reklamation schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.

Mit der Anwalts-Hotline auch im Urlaub gut beraten
Gerade bei Reisemängeln ist es hilfreich, wenn der Versicherungsschutz eine Anwalts-Hotline umfasst. Auf diesem Weg erhalten Reisende noch am Urlaubsort eine erste Einschätzung zu ihrer Situation sowie Tipps zur weiteren Vorgehensweise. Genau diesen Service bietet die LVM-Rechtsschutzversicherung. Die LVM-Anwalts-Hotline ist der direkte Weg zu qualifizierten Anwälten unterschiedlicher Fachgebiete. Nähere Informationen dazu gibt es in der LVM-Versicherungsagentur von Sven Engelbergs. (# Anzeige)

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