Nachdem die Verwaltung die durch die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung“ eingereichten Unterschriften geprüft hat, steht fest, dass die erforderliche Anzahl von 8.285 gültigen Unterschriften erreicht worden ist.
Mönchengladbach – Dem Rat wird das Ergebnis am 16. Februar 2022 zur abschließenden Feststellung der Zulässigkeit vorgelegt. Mit dieser Feststellung beginnt die so genannte Sperrwirkung. Im Fall des aktuellen Bürgerbegehrens bedeutet dies, dass die beiden Schulen – die Katholische Hauptschule Neuwerk und die Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke – parallel zu den weiteren Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zwischen dem 19. und dem 23. Februar Anmeldungen entgegennehmen dürfen. Die Eltern werden darüber gesondert durch die Stadt informiert.
Der Rat wird darüber hinaus entscheiden, ob er sich dem Bürgerbegehren anschließt oder nicht. Eine Ablehnung des Bürgerbegehrens hat einen Bürgerentscheid zur Folge, der laut Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten stattfinden muss.