„Das hat uns Mut gemacht“ – Generalkonsulin der Ukraine tauscht sich mit IHK-Hauptgeschäftsführer aus

Lebensmittel, Medikamente, Matratzen, Werkzeug, Schutz- und Arbeitskleidung – nach der russischen Invasion sind die Menschen in der Ukraine dankbar für Hilfsgüter aller Art. Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist enorm.

Region – Auch am Mittleren Niederrhein haben Bürger und auch viele Unternehmen gespendet und sogar Hilfslieferungen in die betroffenen Gebiete organisiert. „Diese große Hilfsbereitschaft war überwältigend und hat meinen Landsleuten Mut gemacht“, sagte
Iryna Shum. Die Generalkonsulin der Ukraine war zu Gast in der Region und hat sich mit Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, über die Situation in ihrem Land, die Lage der nach Deutschland Geflüchteten und Hilfsprojekte der Wirtschaft ausgetauscht.

„Wir sind immer noch fassungslos angesichts des Leids in der Ukraine. Die Spendenbereitschaft unserer Mitgliedsunternehmen war und ist groß“, erklärte Steinmetz. „Es ist allerdings zu befürchten, dass der Krieg noch länger dauern wird. Daher wird es darauf ankommen, dass die Hilfsbereitschaft noch länger anhält.“ Die IHK stehe Unternehmen, die helfen wollten, als Ansprechpartner zur Verfügung und vermittele Kontakte zu Vereinen, Initiativen und Unternehmen, die sich in der Ukraine-Hilfe engagieren.

Mit Blick auf die tausenden an den Niederrhein geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer betonte die Generalkonsulin: „Früher oder später werden viele Geflüchtete arbeiten und Geld verdienen wollen, auch um ihre Familien in der Ukraine zu unterstützen.“ Angesichts des Fachkräftemangels in der Wirtschaft seien engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sehr willkommen, entgegnete Steinmetz. Er wirbt bei den Unternehmen dafür, nicht vor den möglichen bürokratischen Hürden zurückzuschrecken.

Als Voraussetzung für eine Anstellung müssen Geflüchtete bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf „Vorübergehenden Schutz“ stellen. Sobald der Antrag gestellt ist, wird die sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Wenn darauf vermerkt ist, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, können Unternehmen die Person beschäftigen. Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist die Anmeldung bei einer Krankenversicherung notwendig. Dies können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erledigen. Die Steueridentifikationsnummer erhält der Geflüchtete nach der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde automatisch. Der „Vorübergehende Schutz“ gilt nach jetzigem Stand bis zum 4. März 2024.

Steinmetz warb auch für das IHK-Angebot FOSA (Foreign Skills Approval). Dabei können sich Geflüchtete die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Qualifikationen mit deutschen Abschlüssen und Qualifikationen attestieren lassen. „Das trägt dazu bei, dass die geflüchteten Menschen dann hier bei uns auch tatsächlich entsprechend ihrer Fähigkeiten arbeiten können“, erläutert Steinmetz. „Davon profitieren die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen.“
Ein Überblick über die diversen Angebote der IHK zum Thema „Ukraine“ steht online zur Verfügung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/28004 (opm)

Iryna Shum, Generalkonsulin der Ukraine, traf sich zum Austausch mit Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Foto: IHK