Den Führerschein gibt es bald auch digital

Die Bundesregierung will mit digitalem Führerschein und smarter Parkraumbewirtschaftung den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. Das hat das Kabinett beschlossen. Zudem ist vorgesehen, den Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße mit hohem Bußgeld zu ahnden.

Magazin – Die Bundesregierung will Bürokratie massiv abbauen und Bürgerinnen, Bürger, Verwaltung und Wirtschaft deutlich entlasten. Die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten und eine smarte Parkraumbewirtschaftung sind Teil einer Reihe von Maßnahmen, die den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern spürbar erleichtern sollen.

Künftig sollen Fahrzeugdokumente, wie der Führerschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Dafür hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaffen. Dies erleichtert künftig beispielsweise die Nutzung von Mobilitätsangeboten, wie etwa Carsharing. Ziel ist laut Bundesverkehrsministerium, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen.

Der digitale Führerschein ergänzt den klassischen Führerschein – dieser bleibt weiterhin gültig. Er ist ein Angebot, um den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Die Parkraumbewirtschaftung soll zudem digitalisiert werden. Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung um, was in anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist. Die Kommunen erhalten damit auch mehr Spielräume für Lösungen beim Parkraummanagement, da sie durch Digitalisierung mehr Daten über Auslastung, Parkdauer und Nutzerverhalten erhalten können.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das künftig: kein Ticketziehen mehr, da beispielsweise Kennzeichenscanner Parkvorgänge automatisch erfassen können. Die Bezahlung kann bequem per App oder QR-Code erfolgen.

Die Bundesregierung will zudem die Straßenverkehrssicherheit erhöhen: Sie hat deshalb beschlossen, dass der sogenannte Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße verboten werden soll. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Das Kabinett hat am 5. November die Gesetzesänderung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde an Bundestag und Bundesrat geleitet, er befindet sich im parlamentarischen Verfahren und wird dort beraten. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverkehrsministerium. (opm)