Der DGB-Kreisverband Viersen kritisiert die neuerlichen Beschlussfassungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident*innen.
Viersen – „Der Beschluss trägt den Interessen von Arbeitnehmer*innen nur unzureichend Rechnung. Während sich die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Mallorca-Urlauben in Zeiten der Pandemie dreht, droht in Vergessenheit zu geraten, dass es immer mehr Menschen gibt, die sich gerade nicht mal einen Urlaub in der Eifel leisten könnten, wenn sie denn dürften.
Viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor müssen immer noch mit einem Kurzarbeitergeld von 60 beziehungsweise 67 Prozent zurechtkommen und dies mit Arbeitslosengeld II aufstocken, um über die Runden zu kommen. Diese Beschäftigten brauchen schnellstens eine Absicherung. Ein Instrument dafür ist ein Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro für Vollzeitbeschäftigte, das aus Bundeszuschüssen der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden sollte“, so der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt. Der DGB kritisiert zudem die fehlende Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten regelmäßig zu testen.
„Erneut wird vorrangig über Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich verbindlich versucht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Corona ist kein Freizeitvirus. Übertragungen finden auch in Büroräumen und Fabriken statt. Aber die Politik versäumt es wiederholt, verbindliche Testverpflichtungen für Unternehmen einzuführen. Dass wir mit Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen von Arbeitgebern nicht weit kommen, wissen wir nicht zuletzt seit dem Fall Tönnies im vergangenen Jahr. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten müssen, zweimal die Woche kostenlose Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung stellen“, so Neufeldt.
Die Regierung muss Sorge dafür tragen, dass die Einkommenseinbußen für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen unmittelbar betroffen sind oder ihre Kinder aus Infektionsschutzgründen zu Hause betreuen, weiterhin abgesichert bleiben. „Eltern brauchen schnell Klarheit, in dem das erweiterte Kinderkrankengeld nochmals verlängert wird. Die Krankenkassen machen hier in der Abwicklung einen wirklich guten Job, die Regelungen sollten dringend fortgeführt werden“, so Neufeldt abschließend.
Quelle: DGB-Kreisverband Viersen