DGB: Viel zu wenige Menschen mit Behinderungen in Unternehmen im Kreis Viersen

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert Klaus Neufeldt, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Viersen eine deutlich stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung.

Kreis Viersen – „Der Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen nach wie vor eher exklusiv als inklusiv“, betont Neufeldt. „Viele Barrieren verhindern, dass sie eine Ausbildung absolvieren oder eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können. Besonders kritisch ist die Lage, wenn ein Arbeitsplatz verloren geht: Der Wiedereinstieg gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen oft erheblich schwieriger. Sie sind häufiger und länger arbeitslos – und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“

Der DGB fordert Unternehmen dazu auf, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endlich ernst zu nehmen. Dabei stehen Arbeitgebern zahlreiche Unterstützungsinstrumente zur Verfügung – etwa Lohnkostenzuschüsse, die Finanzierung barrierefreier Arbeitsplätze oder die fachliche Begleitung durch spezialisierte Dienste. Dennoch zeigen sich viele Unternehmen weiterhin zurückhaltend.
„Inklusion darf nicht an vermeintlichen Hürden scheitern – weder an baulichen, noch an mentalen“, so Neufeldt weiter.

Um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirkungsvoll umzusetzen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken, setzt sich der DGB unter anderem für barrierefrei gestaltete Arbeitsstätten, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen sowie für einen gesetzlichen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung ein. Letzteres erleichtere nicht nur die Rückkehr betroffener Beschäftigter, sondern helfe auch Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.

Aktuelle Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Im Kreis Mettmann liegt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zwar bei 5,0 Prozent – und entspricht damit der gesetzlichen Quote. Allerdings erreichen private Arbeitgeber lediglich 4,5 Prozent, während der Anteil im öffentlichen Dienst bei 7,1 Prozent liegt. Besonders alarmierend: Von den insgesamt 597 beschäftigungspflichtigen Unternehmen (mit mehr als 20 Mitarbeitenden) erfüllten im Jahr 2023 insgesamt 49,2 Prozent die Beschäftigungspflicht nur teilweise oder gar nicht.

*Die Zahlen stammen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand: April 2025, Datenjahr: 2023). (opm)

Foto: Steve Buissinne/Pixabay