Diskriminierungsfälle weiter auf hohem Niveau

In Deutschland bleibt die Zahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierung weiter hoch: Das zeigt der Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wie haben sich die Zahlen konkret entwickelt? Wo kommt Diskriminierung am häufigsten vor? Was unternimmt die Bundesregierung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Deutschland – Im Jahr 2021 bleibt die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) weiterhin hoch. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 5.617 Fälle gemeldet, die mit einem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen: Das zeigt der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Im Vergleich zum Vorjahr (6.383 gemeldete Fälle) verzeichnet die ADS nur einen leichten Rückgang. Er ist auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht und zum Impfstatus, zurückzuführen. Laut der Unabhängigen Beauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sei die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen aber weiterhin auf Höchststand und für einige Merkmale sogar gestiegen.

„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte Ferda Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts.

Welche Formen von Diskriminierung gibt es?

Es gibt viele Ausprägungen von Diskriminierung. Am häufigsten erleben Menschen laut Bericht rassistische Diskriminierung. Mit 37 Prozent „gab es fast genauso viele Anfragen wie im Jahr zuvor“, so Ferda Ataman.

An zweiter Stelle folgte mit 32 Prozent das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten. „Bei der Zahl der Diskriminierungsfälle zu Geschlecht und Alter gab es 2021 einen leichten Anstieg, berichtete die Unabhängige Bundesbeauftragte. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent. „Die Anfragen zu Religion und Weltanschauung und zu sexueller Identität liegen etwa auf dem gleichen Niveau wie aus dem Vorjahr“, so Ataman. Neun Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung und vier Prozent auf die sexuelle Identität.

In welchen Situationen kommt es zu Diskriminierung?

Situationen, denen Menschen in ihrem Alltag begegnen, bilden das zentrale Umfeld für Diskriminierungserfahrungen. Hierunter fallen beispielsweise Benachteiligungen bei der Wohnungssuche, beim täglichen Einkauf, bei Versicherungs- und Bankgeschäften oder beim Besuch eines Restaurants. Allein 33 Prozent der Anfragen bezogen sich 2021 auf Erfahrungen in solchen Situationen.

Diskriminierungserfahrung im Arbeitsleben machen 28 Prozent aller Anfragen aus. Darüber hinaus treten auch immer mehr Fälle in anderen Lebensbereichen auf, die nicht oder nur teilweise vom AGG geschützt sind. Der größte Anteil davon – 37 Prozent – betrifft Benachteiligungen im Bereich des staatlichen Handelns, also beispielsweise durch Ämter, durch die Polizei oder die Justiz. Aber auch im Bildungsbereich, in den sozialen Medien oder im öffentlichen Raum wurden regelmäßig Benachteiligungen, diskriminierende Beleidigungen bis hin zu Gewalt erlebt und geschildert.

Was können Betroffene tun?

Ataman appelliere an alle Menschen, die Diskriminierung erleben, dagegen vorzugehen – wenn nötig vor Gericht. Beratung und Unterstützung erhalten Betroffene unter anderem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berät Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden.

Unter der Telefonnummer 0800 546 546 5 ist das Team der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr, erreichbar. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben und beispielsweise eine rechtliche Erstberatung benötigen, können Sie sich über ein Kontaktformular direkt an das juristische Beratungsteam der ADS wenden.

Was unternimmt die Bundesregierung?

Um präventiv gegen Ausgrenzung vorzugehen, fördert die Bundesregierung Projekte im Rahmen des Bundesprogramms gegen Extremismus, Rassismus und für Demokratie, “Demokratie leben“. Für 2022 hat die Bundesregierung 165,5 Millionen Euro bereitgestellt, um deutschlandweit Projekte zu fördern, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.

Mit dem Programm Zusammenhalt durch Teilhabe fördert die Bundesregierung regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren vor allem im ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten. Das Bundesinnenministerium setzt hierfür jährlich etwa zwölf Millionen Euro ein. (opm/Bundesregierung)