Zufrieden zeigt sich die Viersener FDP darüber, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung in der letzten Woche der Anregung der FDP gefolgt ist, dass die Verwaltung der Stadt Viersen die Viersener Bürger aktiv darüber informieren soll, in welcher Form und mit welchen Auswirkungen sich das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2023 geändert hat.
Viersen – Wolfgang Dressel, der sozialpolitische Sprecher der Viersener Freidemokraten, meint dazu: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, gegen die anfänglich ablehnende Haltung der Verwaltung ein Stück mehr an sozialer Gerechtigkeit in Viersen verwirklicht zu haben.“ Die Information wird über die Zeitschrift „Viersen Aktuell“ erfolgen, und auch die in Viersen aktiven paritätischen Wohlfahrtsverbände werden Material zur Weiterreichung an ihre Kunden erhalten.
Hintergrund des Antrages war die Tatsache, dass im Januar 2023 die Berechnungsgrundlage des Wohngeldes und die Einkommensgrenze für Anspruchsberechtigung geändert wurden. Dadurch ergab sich insbesondere die Gefahr, dass Menschen, deren Wohngeldantrag nach alter Rechtslage abgelehnt wurde, nicht wissen, dass sie nach dem reformierten Gesetz nun wohngeldberechtigt sind. „Dieser Gefahr wird nun mit mehr Informationen entgegengetreten“, meint Stefan Feiter, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, „ und das ist uns wichtig.“ (opm)