Wer einen Bus oder einen Lastkraftwagen (Lkw) im öffentlichen Straßenverkehr führt, trägt eine besondere Verantwortung, denn Unfälle mit diesen Fahrzeugen sind oft besonders schwer. Deshalb schreibt die Fahrerlaubnisverordnung vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen müssen.
Kreis Viersen – Dem Antrag auf Verlängerung der Fahrberechtigung sind neben dem vorhandenen Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einem aktuellen biometrischen Lichtbild auch augenärztliche und allgemeinärztliche Bescheinigungen hinzuzufügen. Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen zusätzlich bestimmte Qualifikationsnachweise vorlegen.
Ergeben sich aus den ärztlichen Bescheinigungen Hinweise auf Erkrankungen, die die Fahreignung ausschließen können, so muss die Führerscheinstelle des Kreises Viersen vor der Verlängerung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls durch die Vorlage weiterer ärztlicher Gutachten klären, ob die psychische und körperliche Belastbarkeit der fahrenden Person gegeben ist. Erst wenn hieran keine Zweifel bestehen, darf die Fahrerlaubnis verlängert werden.
Der Kreis Viersen empfiehlt daher insbesondere Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, möglichst frühzeitig den Antrag auf Verlängerung der Fahrberechtigung zu stellen. Denn sollte die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis abgelaufen sein, erlischt bis zur Erteilung der Verlängerung die Berechtigung, einen Bus oder Lkw im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat.
Der Antrag auf Verlängerung der Fahrberechtigung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Fahrberechtigung gestellt werden. Ausführliche Informationen gibt es unter: www.kreis-viersen.de/fuehrerschein-verlaengerung.
Wer sich unsicher ist, ob erst kürzlich aufgetretene Erkrankungen, wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, Auswirkungen auf eine künftige Verlängerung der Fahrerlaubnis haben werden, sollte sich auch unabhängig von einer anstehenden Verlängerung der Fahrerlaubnis unter fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162 39-2810 an die Führerscheinstelle des Kreises Viersen wenden. (opm)