Gericht verurteilt Viersener Tanzlehrer wegen sexuellen Missbrauchs

Im Fall Michael B. kam es heute Morgen unerwartet bereits zu einer Urteilsverkündung. Nachdem der bekannte Viersener Tanzlehrer bereits am ersten Verhandlungstag gestanden hat, muss er nun wegen sexuellen Missbrauchs für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Viersen – Eine Bewährung wird es im Fall Michael B. nicht geben, der Richter sprach den Tanzlehrer heute schuldig. Zwei Jahre und vier Monate Gefängnis entschied das Jugendschöffengericht wegen sexuellen Missbrauchs.

Verspätet und mit gesenktem Kopf betrat Michael B. um 09:01 Uhr den Gerichtssaal. An diesem Morgen äußerten sich die Nebenklägerin und ihr Anwalt Markus Kluck über ein möglicherweise vorliegendes Über- und Unterordnungsverhältnis. Der ehemalige Tanzlehrer habe einen pädagogischen Einfluss auf seine Schülerinnen gehabt. Er sei für deren geistige und sittliche Entwicklung mitverantwortlich gewesen. Die Nebenklägerin war Mitglied einer Mannschaft und Tanzformation, hatte viele Jahre in der Tanzschule verbracht.

Foto: Rheinischer Spiegel

Durch ihr Engagement bestand ein Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten. Dadurch, dass die Tanzschule oft in der Freizeit besucht wurde könne man hier von einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Tanzlehrer und seinen Schülerinnen ausgehen. Michael B. befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. Auch wenn eine Vielzahl von Sexualstraftaten vorliege, gebe es keine Anhaltspunkte für pädophile Neigungen außerhalb der Tanzschule. Aus Mangel an Gründen lehnte das Gericht deshalb einen Antrag auf weitere Untersuchungen ab. Ebenso sei B. seither straffrei und habe die Tanzschule aufgegeben. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagte die Nebenklägerin dann erneut aus.

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Die herabwürdigenden Sprüche von Michael B. sollen bei der inzwischen achtzehnjährigen Geschädigten für eine Essstörung gesorgt haben. Nachdem auch ihr Vater und eine beauftragte Gutachterin, die die Glaubwürdigkeit des Opfers prüfen sollte, ausgesagt hatten, schloss Richter Dr. Christoph Ohrmann die Beweisaufnahme und zog sich mit der Kammer zur Beratung zurück.

Früher als zunächst erwartet, wurde der 38-Jährige wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das verhältnismäßig eher gering ausfallende Strafmaß sei gerechtfertigt, da sich der Beschuldigte weitgehend geständig auf die Vorwürfe eingelassen habe, nicht vorbestraft sei, sich seit der letztbekannten Tat straffrei geführt und für einen Täter-Opfer-Ausgleich bereit erklärt habe. (dt)

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