Der Genesenen-Status gilt nur noch 90 Tage. Für den Handel mit Elfenbein treten EU-weit striktere Regelungen in Kraft. Neues Tierarzneimittelgesetz schafft Einheitlichkeit und Transparenz.
Corona/Deutschland – Seit dem 15. Januar gelten nur diejenigen als von COVID-19 genesen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund seien laut Bundesregierung neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.
Strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel
Der Handel mit Elefanten-Elfenbein innerhalb der EU ist verboten. Ebenso untersagt sind kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren. Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, die vor dem 03 März 1947 hergestellt wurden. Die Regelung trat am 19. Januar 2022 in Kraft.
Neues Tierarzneimittelgesetz schafft Einheitlichkeit und Transparenz
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das ab dem 28. Januar 2022 gilt, werden die Vorschriften für Tierarzneimittel übersichtlich zusammengeführt und schaffen so erhebliche Entlastung für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Anwendung. Zugleich gewährleistet das TAMG ein hohes Schutzniveau für die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Eine zeitgleich anzuwendende EU-Verordnung schränkt unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein. (opm)