Die Mietrichtwerttabelle dient der Ermittlung ortsüblicher Mieten für freifinanzierte und unmöbliert vermietete Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Er wird von den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen Mieterverband Niederrhein und Haus und Grund aufgestellt.
Grefrath – Die letzte Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte im Jahre 2023. Nach § 558c Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sollen die Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Um zu prüfen, ob ab 2025 eine Anpassung des Mietspiegels notwendig ist, wird auf freiwilliger Basis eine Datenerhebung durchgeführt.
Bitte unterstützen Sie das Vorhaben der Kommunen, indem Sie bis zum 15.11.2024 den Online-Fragebogen unter beteiligung.nrw.de/portal/kreis-viersen/beteiligung/themen/1007777 ausfüllen. Die Fragebögen können auch in Papierform angefordert werden. Kontakt für die Gemeinde Grefrath: Petra Schröder, Telefon: 02158 4080-601, E-Mail: petra.schroeder@grefrath.de
Die freiwilligen Angaben werden ausschließlich für statistische Zwecke und in anonymer Form genutzt.
Der Mietspiegel kann bereits kostenlos auf der Homepage www.grefrath.de eingesehen und als PDF heruntergeladen werden. Ab Anfang nächsten Jahres steht der neue Mietspiegel dort zur Verfügung. (opm)
Der Soziale Wohnungsbau ist doch Unterfinanziert. Wenn man heute die Ferienorte an Nord- und Ostsee sieht was die so als Ferienwohnung kosten, so wird einem oft schlecht, aber sie sind oft bis auf 2 Jahre Ausgebucht und das bei Drei Wochen oft eine normale Jahreswohnung man Mieten könnte. Hier sind doch falsche Ansätze gemacht. Diese Normalwohnungen könnten auch was angepasst werden. Es soll sich Lohnen Sozialwohnungen zu Bauen.Denn wir brauchen noch viele.