Grüne Ratsvertreter starten erneuten Versuch einer Baumschutzsatzung

Aus aktuellem Anlass beantragt die Viersener Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut die Ausarbeitung einer Baumschutzsatzung. In den vergangenen Jahren hatten alle bisherigen Versuche keine Mehrheit im Viersener Stadtrat gefunden.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker

Viersen – Seit 2000 gibt es in Viersen keine Baumschutzsatzung mehr, alle Versuche erneut eine solche Vorgabe anzustoßen waren aufgrund fehlender Unterstützung im Viersener Stadtrat eingestellt worden. Nun hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema wieder in die politischen Beratungen gebracht. „Der Baumbestand im Stadtgebiet leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Stadtnatur und zur Verbesserung des Stadtklimas. Bäume tragen auch in erheblichem Maße zu einem attraktiven Lebensumfeld und zur Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen bei“, so Fraktionssprecherin Maja Roth-Schmidt, Fraktionssprecher Jörg Eirmbter-König und Ratsfrau Annika Enzmann-Trizna.

Die Fällung von etwa 50 gesunden Linden auf dem Parkplatz der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) in Alt-Viersen Ende Februar 2022 biete einen aktuellen Anlass für die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung im Viersener Stadtgebiet. „In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und Artensterbens kann die Entscheidung über das Fällen gesunder Bäume nicht allein der Entscheidung von Grundstückseigentümer*innen überlassen werden“, erklären die Politiker zu ihrem Antrag, denn die aktuellen Fällungen durch die EGN machten überdeutlich, dass der Appell an die Verantwortung, zu der Eigentum nach Paragraph 14 des Grundgesetzes verpflichtet, allein wertvollen Baumbestand nicht schützen kann.

Hierbei sprechen sie ebenfalls unter anderem die von der Stadt Viersen herausgegebene Baumfibel an, so könnte der Versuch, durch Aufklärung und Information objektiv sinnlose Fällungen im Stadtgebiet zu verhindern, „wohl als gescheitert angesehen werden. Um den Bäumen in unserer Stadt den Schutz zu geben, den sie verdienen und offenbar auch benötigen, ist eine satzungsrechtliche Regelung aus unserer Sicht unumgänglich. Da Klimawandel und Artensterben an den Grenzen von Grundstücken nicht haltmachen, wäre der Erlass einer Baumschutzsatzung ganz im Sinne des Allgemeinwohls.“ (opm/nb)

Foto: Rheinischer Spiegel