Grundsteuer: Erhebliche Mehrbelastungen für Viersener Unternehmen und Bürger?

Die IHK kritisiert die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in Viersen: Differenzierte Grundsteuerhebesätze sind abzulehnen.

Viersen: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der Stadt Viersen die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses kritisiert, differenzierte Grundsteuerhebesätze einzuführen. Die IHK weist darauf hin, dass ein Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW erhebliche rechtliche Risiken aufgezeigt hat, die sich für die Städte durch das Landesmodell zur Grundsteuer mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke ergeben.

„Der Städtetag ist der Auffassung, dass den Kommunen bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle drohen, wenn sie dem Modell folgen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Die Zeche für Steuerausfälle würden die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zahlen.“

Schließlich schreibt auch die Verwaltung der Stadt Viersen in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss zu möglichen Folgen, dass ein entsprechender Verlust in den Folgejahren zu erheblichen Mehrbelastungen der Viersener Bürger und Bürgerinnen und/oder zu massiven Leistungskürzungen führen könnte. Nach aktueller Finanzlage könnte sogar ein Abrutschen in die Haushaltssicherung drohen.

„Wir sehen es zudem sehr kritisch, dass differenzierte Grundsteuerhebesätzen zukünftig die Möglichkeit eröffnen, die Grundsteuer einseitig für die Wirtschaft zu erhöhen, indem nur der differenzierte Hebesatz für die Unternehmen angehoben wird“, so Steinmetz. „Deswegen befürchten wir im Ergebnis, dass differenzierte Grundsteuerhebesätze mittelfristig zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Unternehmen führen.“

Auch hinsichtlich des Standortwettbewerbs ist eine Differenzierung der Grundsteuer aus IHK-Sicht keine gute Maßnahme. Bisher plant mit Schleswig-Holstein nur ein weiteres Bundesland die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze. „Dies sorgt dafür, dass der Grundsteuerhebesatz für Unternehmen in den NRW-Kommunen, in denen differenziert wird, im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch ist“, so Steinmetz. Er verweist zudem auf die derzeit schwierige konjunkturelle Lage der Betriebe: „Weitere Belastungen sind in dieser Phase Gift für die Wirtschaft.“ (opm)