Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Region – Im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld waren 39 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Diese wurden auch durch die kommunalen Ausländerbehörden unterstützt. Es wurden Hotel- und Gastronomiebetriebe in Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Niederkrüchten, Tönisvorst, Grevenbroich sowie in Dormagen kontrolliert und dabei in 17 Objekten insgesamt 62 angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Dabei wurden in einem Restaurant in Krefeld zwei chinesische Staatsbürger angetroffen, die scheinbar nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit illegal im Bundesgebiet aufhielten. Gegen beide Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer der beiden wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ebenso wurde gegen den ebenfalls chinesischen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Zudem konnte auch dieser keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, da Ihm ein dauerhafter Aufenthalt innerhalb der europäischen Union lediglich in Spanien gestattet war.
Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen georgischen Staatsbürger eingeleitet, der in einem asiatischen Restaurant in Grevenbroich bei der Arbeit angetroffen wurde und sich scheinbar auch nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung befand.
Darüber hinaus wurden insgesamt neun Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der illegalen Beschäftigung von Ausländern und wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Stundenaufzeichnungspflichten und die Sofortmeldepflichten eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In insgesamt 30 Fällen ergaben sich Hinweise auf Sachverhalte, die die weitere Prüfung seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde. (opm)