Impfzentrum in Dülken: Das gilt es zu beachten

Nachdem das Impfzentrum an der Dülkener Heesstraße Ende September abgebaut worden war, öffnet es nun am 9. Dezember erneut. Ein Termin muss hier nicht mehr vorab gemacht werden, doch was gilt es zu beachten?
Von RS-Redakteurin Ebru Ataman

Viersen-Dülken – Ab 12 Uhr am Donnerstag steht das Impfzentrum des Kreises Viersen an der Dülkener Heesstraße wieder. Erneut in den ehemaligen Räumen des St. Cornelius-Hospitals untergebracht, war es Ende September geschlossen worden, als landesweit die Impfungen rückläufig waren.

Brauche ich wieder einen Termin?
Nein, des muss nicht vorab unter der bisherigen Rufnummer ein Termin vereinbart werden. Da zunächst allerdings nur zwei Impfstraßen in Betrieb sind und die Nachfrage nicht nur an Boosterimpfungen steigt, muss jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Impfstraßen werden je nach Bedarf zudem ausgebaut.

Welche Impfungen werden in Dülken angeboten?
Im Impfzentrum werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Boosterimpfungen) verabreicht.

Wie lautet die Adresse des Impfzentrums?
Das Impfzentrum liegt an der Heesstraße 2-10, 41751 Viersen-Dülken in den ehemaligen Räumen des St. Cornelius-Hospitals.

Wann ist das Impfzentrum geöffnet:
Dienstags bis freitags: 12:00 bis 19:00 Uhr
Samstags: 8:00 bis 15:00 Uhr

Parkplätze sind ausgeschildert und in Laufweite verfügbar. Der Kreis Viersen bittet Interessierte, nach Möglichkeit den Parkplatz am Wilhelm-Cornelißen-Platz zu nutzen.

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung und kann ich mir diesen aussuchen?
Da der Bund die Lieferungen des BioNTech-Impfstoffs deutlich eingeschränkt hat, werden Personen ab 30 Jahre vorrangig mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geimpft. Für Schwangere und Personen unter 30 Jahren steht gemäß der STIKO-Empfehlung der Impfstoff von BioNTech zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.
Beide Impfstoffe sind für Auffrischungsimpfungen geeignet.

Wie lange muss ich bis zur Boosterimpfung warten?
Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen beachten Sie bitte die empfohlenen Zeiträume zwischen den Impfungen und bringen einen Nachweis der früheren Impfungen mit. Personen, die mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson gegen COVID-19 geimpft wurden, wird durch die STIKO eine Auffrischungsimpfung frühestens nach vier Wochen empfohlen.

Die Auffrischimpfungen soll in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall, oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Die STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

Welche Dokumente muss ich vorlegen?
– Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährigen wird auch der Personalausweis oder Reisepass eines Sorgeberechtigten benötigt),
– Impfausweis
– Einwilligungserklärung (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben),
– Anamnese- und Einwilligungsbogen (in zweifacher Ausführung),
– Aufklärungsmerkblatt (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben).

Um Wartezeiten zu minimieren, bittet der Kreis Viersen alle Interessierten die benötigten Unterlagen möglichst vorab ausgefüllt mitzubringen. Alle benötigten Unterlagen finden Interessierte auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Die Unterlagen sind auch vor Ort verfügbar.

Was sollte ich sonst beachten?
Der Kreis Viersen bittet außerdem darum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Ein T-Shirt oder ein kurzärmeliges Oberteil unterstützen einen reibungsloseren Impfablauf. (opm/ea)

Foto: Rheinischer Spiegel

 

6 Kommentare

  1. Keine Online-Termine möglich=unfassbar. Alte,kranke,behinderte und sonstige Steh-Geheingeschränkte sollen sich wieder Stunden in Schlange stellen? Und während z.b. in Aachen ein 60 stündiger Impfmarathon stattfindet, macht man es hier in beschränken Öffnungszeiten! Ein einzige Impfzentrum für Viersen, Dülken, Süchteln!!? Hausärzte vergeben erst wieder Termin ab Februar 2022.
    Ja, es war schon immer toll,in der Stadt/dem Kreis der Macher zu wohnen. Da zeigen andere Orte deutlich mehr Engagement.

    1. Jacobs Corvus , diese Gruppe die Sie ansprechen sind zum größten Teil geboostert und so oder so schon geimpft. Anstatt den Ablauf zu bemängeln, erfreuen Sie sich doch einfach das dieses Angebot ab Donnerstag besteht . Schöne Grüße und einen schönen Advent

      1. Hallo Nele,dass ist deine Sicht der Dinge. Über “ halbgare“ Sachen einer handlungslahmen Politik/Bürokratie muss ich mich nicht freuen. Und erfreuen über eine Selbstverständlichkeit in dieser Notlage muss ich mich auch nicht.
        Und von dieser „Gruppe“ lassen sich alleine aus meinem Bekanntenkreis 8 von 10 außerhalb dieser lieblichen Stadt impfen,weil sie hier Termine erst zw. Jan./März 2022 bekommen haben.Darunter Personen mit Prioritätsbescheinigungen. Bei der Zweitimpfung standen meine Tante (87J) und deren Begleiterin schon damals am Impfzentrum 2 Std. in der Schlange…. mit Termin.
        Ihre Hilfe wollte schon weg,aber die Disziplin dieser Generation haben sie aushalten lassen.
        Das möchte sie nie wieder. Termin beim Hausarzt??? Feb. 2022!!!!
        Noch Fragen Nele???

  2. Da sind zwei Fehler drin:
    1. „– Einwilligungserklärung (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben),
    – Anamnese- und Einwilligungsbogen (in zweifacher Ausführung),
    Einwilligungserklärung und Einwilligungsbogen sind ein und dasselbe

    2. „– Aufklärungsmerkblatt (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben).“
    Nach meinem Kenntnisstand ist hier nur eine Ausfertigung nötig.

  3. Alle meine Kollegen haben das gleiche hiermit gesagt, völliger Stuss und nur in Viersen.
    Warum diese Vielfalt an Kopien, die kein Mensch braucht?
    Wenn es so weiter geht mit der Führung in Viersen, dann ist man gezwungen im Sterbefall 4 Wochen vorher den Antrag zu stellen, das man Stirbt.
    Eventuell erst eine Anfrage macht, ob es gerecht ist jetzt zu Sterben.
    Anträge sind im Internet herunter zu laden, und Vollständig zurück auf der vorgegebenen E Mail Adresse zu senden.
    Wegen der Pandemie ist das Fürstentum Rathaus für die Bevölkerung Geschlossen.
    In dringenden Fällen rufen Sie unser Hausmeister an, eventuell hat er ein anderen Weg um Ihnen weiterzuhelfen.
    Haben Sie bitte hier vollständiges Verständnis, aber unsere Sicherheit steht an erster Stelle, so das wir für Ihre Person stets da sind.

  4. Sorry, ich kann den Unmut nicht ganz nachvollziehen. Auch wir würden mit mehren Personen im Impfzentrum geimpft und es gab immer einen reibungslosen Ablauf. Beim Hausarzt ist man auch nicht pünktlich dran.
    Hier wird am und mit Menschen gearbeitet. Da kommen immer wieder mal fragen auf.
    Mir stellt sich die Frage, wenn es im Kreis Viersen so schlimm ist, was hält sie ab woanders zu wohnen.
    Um dann festzustellen das da auch nicht alles nach Plan läuft.

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