Ein erster Fall der Tierseuche war im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Weitere Fälle in Brandenburg und Sachsen folgten. Erstmals sind nun auch Hausschweine betroffen. Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine endet sie jedoch meist tödlich.
Deutschland – Nach Fällen in Brandenburg wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch bei Wildschweinen in Sachsen nachgewiesen. Nun hat sich der Verdacht auf ASP auch bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt. „Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort einsatzfähig“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
Was wird zur Eindämmung der Schweinepest unternommen?
Die Bundesregierung nimmt die Tierseuche sehr ernst und hat zusammen mit den Bundesländern alles in die Wege geleitet, um die ASP wirksam bekämpfen zu können. Zunächst greifen die Vorgaben der nationalen Schweinepest-Verordnung.
Die zuständigen Behörden in Brandenburg und Sachsen ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.
Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden um die betroffenen Betriebe mit Hausschweinen Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände selbst werden gesperrt.
Die Ausbreitung der ASP konnte durch intensive Seuchenbekämpfung von Bund und Ländern bisher regional begrenzt werden. Die Maßnahmen wurden in dem Zentralen Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) koordiniert. Das BMEL steht darüber hinaus mit den einschlägigen Verbänden, der Europäischen Kommission und mit anderen betroffenen Mitgliedsstaaten im Austausch. Ebenso mit Drittländern, um soweit wie möglich den Export aus ASP freien Gebieten gewährleisten zu können.
Die Länder haben zugesichert untereinander solidarisch zu sein: Etwa, wenn es um die gemeinschaftliche Finanzierung von Zaunbauten geht, bei der eine Ko-Finanzierung durch die EU möglich ist.
Was hat die Bundesregierung bereits im Vorfeld unternommen?
Das BMEL hat in den letzten Jahren neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit, Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Infolge Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz können die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall die erforderlichen Maßnahmen treffen:
- Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete.
- Absperrung eines bestimmenden Gebietes.
- Beschränkungen oder Verbote der Jagd.
- Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, um eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
- Anlegen von Jagdschneisen und die vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
- Dritte (zum Beispiel Forstbeamte oder Berufsjäger) können beauftragt werden, eine verstärkte Bejagung durchzuführen.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher zur Eindämmung beitragen?
Die Schweinepest wird über den direkten Tierkontakt übertragen. Doch auch Menschen können indirekt zum Überträger werden – indem sie virushaltiges Fleisch oder Wurst unachtsam entsorgen. Speisereste sollten daher in verschlossenen Tonnen entsorgt werden. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und überlebt in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie in Wurstwaren. Es kann auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten. (opm/paz)
