Die temporären Grenzkontrollen während der Fußball-Europameisterschaft haben an den Hauptverkehrsachsen zwischen dem Kreis Viersen und den Niederlanden nur zu marginalen Verkehrsbehinderungen geführt. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen Martin Plum.
Kreis Viersen – Der 42-jährige Viersener hatte die Bundesregierung gefragt, welche Verkehrsbehinderungen es nach ihrer Kenntnis während der sechswöchigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen (BAB) 40, 52 und 61 bzw. den sich daran auf niederländischer Seite anschließenden Riksweg 67, Provinciale weg 280 und Rijksweg 74 gegeben habe. Das Bundesinnenministerium teilte ihm daraufhin mit, dass es nach den vorläufigen Daten der Bundespolizei lediglich am 24. Juni 2024 und am 5. Juli 2024 an der niederländischen Grenze zu Deutschland auf der BAB 61 temporär zu jeweils circa 30 Minuten Verzögerung sowie am 24. Juni 2024 auf der BAB 40 temporär zu Verzögerungen von circa 30 bis 45 Minuten gekommen sei. Zu den konkreten Ursachen der Verzögerungen lägen keine Erkenntnisse vor. „Die Zahlen bestätigen erneut, dass die Bundespolizei lageangepasst, stichprobenartig und umsichtig kontrolliert hat“, erklärt Martin Plum. Darauf legt auch das Bundesinnenministerium in seiner Antwort an den Kreis Viersener Bundestagsabgeordneten wert. Es hebt darin hervor, die Kontrollen erfolgten „stets lageangepasst sowie örtlich und zeitlich flexibel“. Bei ihrer Durchführung habe die Bundespolizei auch das Verkehrsaufkommen berücksichtigt und in ihre Lagebeurteilung einbezogen.
In der Debatte um die Fortführung der Kontrollen hatten Kritiker wiederholt behauptet, es sei während der zurückliegenden Kontrollen häufiger zu langen Staus gekommen. „Diese Behauptung wird durch die vorläufigen Daten der Bundespolizei nicht bestätigt“, sagt Martin Plum. Auch bei weiteren Kontrollen rechnet er nicht mit langen Staus. Das Bundesinnenministerium versichert ihm in seiner Antwort, die Bundespolizei sei „stets bestrebt Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Verkehr so gering wie möglich zu halten“. Dafür stimme sie sich bei der Vornahme grenzpolizeilicher Maßnahmen auch eng mit den Partnerbehörden der Nachbarstaaten und den inländischen Partnerbehörden ab. (opm)