Kfz-Leasing: Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Wie lässt sich das gewünschte Fahrzeug finanzieren? Diese Frage stellen sich viele Privatpersonen. Dabei stellt das Kfz-Leasing eine lohnenswerte Alternative zum Autokauf dar.

Service – Doch was ist Leasing? Wie funktioniert das Finanzierungsmodell und welche Vertragsmodelle sind beliebt? Dieser Artikel liefert Antworten!

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Was ist Leasing?

Wer von einem Neuwagen träumt, stellt sich nicht nur die Frage, welche Marke und welches Modell den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Vielmehr gilt es abzuwägen, welche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei zählt das Kfz-Leasing für Privatpersonen zu den beliebten Modellen der Autofinanzierung.

Leasing bedeutet Gebrauchsüberlassung. Hierbei handelt es sich um eine Finanzierung von Sachgütern in monatlichen Raten. Beliebt ist das Autoleasing im privaten Bereich insbesondere in Bezug auf Produkte, die schnell an Wert verlieren.

Bei dem Leasing stellt der sogenannte Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Leasingprodukt zur Verfügung, das dieser gegen eine monatliche Leasingrate nutzen kann. Die bekannteste Form des Leasings ist das Kfz-Leasing für Geschäfts- und Privatpersonen.

Wie funktioniert Leasing bei Autos?

Leasing ist mit einer Miete zu vergleichen und basiert auf einem zeitlich begrenzten Vertrag. Der Leasinggeber erhält von dem Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate. Dafür darf der Leasingnehmer das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit nutzen.

Vergleichbar ist das Kfz-Leasing mit einem Kredit, denn auch hier fallen Zinsen und Gebühren an. Die Höhe der Rate variiert und steht in Abhängigkeit zur Automarke, dem Automodell, der Ausstattung und dem Neupreis.

Der Leasingnehmer leistet in der Regel eine Anzahlung für das Leasing-Fahrzeug. Zudem ist der Leasing-Nehmer dazu verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig warten und notwendige Reparaturen durchführen zu lassen sowie das Auto zu pflegen. Leasing-Autos können Neuwagen oder Gebrauchtwagen sein.

Allerdings sollten sich Leasing-Nehmer bewusst machen, dass ältere Fahrzeug aufgrund des Verschleißes zu Mängeln neigen. Das Leasing eines Gebrauchtwagens kann also mit einem höheren Kostenaufwand für Reparaturen verbunden sein als das Leasing eines Neuwagens.

Eine Kündigung des Leasingvertrags während der Laufzeit ist nicht umsetzbar. Jedoch ist es bei vielen Leasing-Vertragsmodellen möglich, den Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen schriftlich zu widerrufen.

Wem gehört das Leasingauto?

Das Leasing-Fahrzeug bleibt das Eigentum des Leasinggebers und der Leasingnehmer hat das Nutzungsrecht. Im Fahrzeugbrief wird der Leasinggeber als Eigentümer und der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen. Ein Leasing-Vertrag kann auch Sonderregelungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Leasingnehmers enthalten.

Vertragsformen: Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Bei dem Kfz-Leasing unterscheidet man zwischen verschiedenen Vertragsformen. Die geläufigsten Leasingformen sind das Kilometerleasing und das Restwertleasing, um sich als Privatperson den Traum vom Auto zu erfüllen.

Das Kilometerleasing

Bei dem Kilometerleasing basieren die Kosten auf der Kilometerzahl des Fahrzeugs, der sogenannten Gesamtlaufzeit des Autos. Diese wird bei dem Vertragsabschluss bestimmt und kann individuell ausfallen.

Die monatliche Leasingrate wird dann auf Basis der geplanten Fahrleistung berechnet. Je höher der Kilometerstand im Vertrag ausfällt, desto teurer wird das Leasing für den Leasingnehmer.

Läuft der Vertrag aus, wird der Kilometerstand geprüft. Übersteigt dieser die Vereinbarungen im Leasing-Vertrag, muss der Leasing-Nehmer die Mehrkosten zahlen. Wurde der Wert unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer eine entsprechende Rückzahlung vom Leasing-Geber.

Das Restwertleasing

Bei dem Restwertleasing steht der Fahrzeugwert im Fokus, den das Auto nach Vertragsablauf aufweist. Die Basis des Vertrags bildet ein kalkulierter Restwert. Die drei wichtigen Komponenten des Vertrags sind die anfallenden Leasingraten, der geschätzte Restwert und gegebenenfalls eine Sonderzahlung bei Vertragsbeginn.

Der Leasingnehmer trägt das Restwertrisiko und kann nicht abschätzen, wie hoch der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsende ausfällt. Gibt der Leasingnehmer nach Vertragsablauf ein beschädigtes Auto an den Leasinggeber zurück, muss dieser die Differenz aus dem geschätzten Fahrzeugwert und dem tatsächlichen Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der Rückgabe bezahlen.

Fällt der tatsächliche Restwert dagegen höher aus als der kalkulierte Restwert, erhält der Leasingnehmer beim Privatleasing 75 Prozent vom Mehrerlös. Wird der Vertrag verlängert, erhält er in viele Fällen die restlichen 25 Prozent gutgeschrieben.

Fazit

Leasing ist eine Gebrauchsüberlassung. Insbesondere das Auto-Leasing stellt für Privatpersonen eine sinnvolle Alternative zum Autokauf dar. Dabei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Fahrzeug und der Leasingnehmer gilt vom Vertragsbeginn an als Fahrzeughalter. Beliebte Modelle sind das Kilometerleasing und das Restwertleasing. (opm)