Deutsche, die in der Schweiz arbeiten, müssen sich auch hier krankenversichern. Das regelt das schweizerische Krankenversicherungsgesetz so. Wer also Grenzgänger ist und seine Arbeitsstelle in der Schweiz hat, muss seine Krankenkassenbeiträge am Arbeitsort entrichten. Diese Beiträge sind seit Januar kräftig gestiegen. Ein Grund, einmal zu recherchieren, ob ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz Ersparnisse bringt.
Service – Etwa 25 Prozent haben bereits eine andere Krankenkasse
Reges Wechseln zwischen den 90 verschiedenen Schweizer Krankenkassen zeugt von der Suche nach einem günstigeren Anbieter. Dabei geht es um die sogenannte obligatorische Grundversicherung, die in verschiedenen Modellen angeboten wird. Kantonale Unterschiede und kreative Zusatzleistungen machen das Angebot schnell unübersichtlich. Deshalb sollte man vor einem Wechsel alle infrage kommenden Krankenkassen vergleichen, nicht allein die Kosten, auch die gebotenen Leistungen. Welche weiteren Optionen erlauben, Kosten zu sparen?
Kein Arbeitgeberanteil in der Schweiz
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 15 bis 16 Prozent des Bruttogehaltes. Verglichen mit den deutschen Beitragssätzen erscheint diese Höhe etwa identisch. Doch in der Schweiz gibt es keinen Arbeitgeberanteil, der denselben Betrag noch einmal obendrauf legt. Somit ist der gesamte Beitrag für die Versicherungsgesellschaft niedriger, entsprechend geringer sind die Leistungen der Schweizer Krankenversicherung. Deshalb gibt es hier einen grundsätzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent aller Kosten und eine jährliche Selbstbeteiligung, die sogenannte Franchise. Diese liegt wahlweise zwischen 300 und 2500 CHF.

Mögliche Stellschrauben an der Beitragshöhe der Grundversorgung
Die Höhe dieser Franchise beeinflusst die Prämie. Also: Der günstigste der 90 Versicherer mit der höchsten Selbstbeteiligung sollte die niedrigste Prämie in der obligatorischen Krankenversicherung ergeben. Weiteres Sparpotenzial bietet die Wahl eines preiswerten Modells in der Grundversicherung. Allen voran das HMO-Modell, welches zwar Einschränkungen in der Arztwahl macht, ansonsten aber über eine Gruppenpraxis medizinisch korrekte Versorgung bietet.
Empfohlene Zusatzversicherungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, kurz OKP, übernimmt alle nötigen medizinischen Behandlungen. Doch einige Bereiche werden nur ungenügend abgedeckt. Das wird am deutlichsten bei der Zahnbehandlung. Hier müssen die Füllungen, Kronen oder prothetischen Versorgungen selbst bezahlt werden, was unter Umständen hohe Beträge sein können. Deshalb schließen rund 80 Prozent aller Schweizer private Zusatzversicherungen in Bezug auf Zahnbehandlung ab. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte überdacht werden, denn ab einer Wochenarbeitszeit von mindestens 8 Stunden im selben Betrieb ist die Unfallversicherung automatisch gegeben. Diese Option lässt sich also einsparen, was die Prämie senkt.
Besteht die Möglichkeit, in eine deutsche Krankenkasse zu wechseln?
Wer aus Deutschland kommt und in der Schweiz Arbeit findet und ein Arbeitsverhältnis begründet, wird auch hier versicherungspflichtig. Innerhalb von drei Monaten muss eine Mitgliedschaft in einer Schweizer Krankenersicherung nachgewiesen werden. Ein späterer Wechsel in eine möglicherweise günstigere deutsche Krankenversicherung ist nicht machbar. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Innerhalb des Zeitraumes von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme in der Schweiz kann per Gesuch eine Befreiung von der Versicherungspflicht erlangt werden. Danach erlischt dieses Wahlrecht.
Fazit
Eine Kosteneinsparung bei der obligatorischen Grundversicherung ist nur möglich über die Wahl des günstigsten Anbieters, das Modell HMO mit eingeschränkter Arztwahl und hoher Franchise. Dagegen sollten die privaten Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen bestenfalls optimiert, aber nicht eingespart werden, da die Behandlungskosten sehr hoch sein können. (opm)