Fahrräder, Skier oder Werkzeuge – viele Menschen bewahren im Keller all das auf, was in der Wohnung keinen Platz findet. Doch bei einem Einbruch – der in Mehrfamilienhäusern leider oft unbemerkt geschieht – können die Besitzer nicht immer auf Entschädigung hoffen.
Kreis Viersen – Es gilt, auch Kellerräume gegen Einbruch zu schützen. Deswegen rät die Kriminalprävention:
- Lagern Sie keine hochwertigen Werkzeuge oder Elektronikartikel im Kellerraum - Notieren oder fotografieren sie Gerätenummern - Sichern Sie im Keller gelagerte Fahrräder zusätzlich - Bewahren Sie Akkus von E-Bikes nicht im Kellerraum - Gestalten Sie den Lagerraum so, dass er nicht einsehbar ist
Schützen Sie sich, indem Sie
- eine Zugangskontrolle zum Haus sicherstellen (z.B. durch ein Gegensprechanlage) - die Hauseingangstür abschließen. Ideal ist eine einbruchhemmende Hauseingangstür mit Automatikfunktion - für eine helle Beleuchtung im Treppenhaus und in den Kellergängen sorgen - Kellerzugangstüren, soweit dies mit Brandschutz- und Fluchttüren vereinbar ist, ständig verschlossen halten - Kellerfenster einbruchhemmend sichern - eine gute Nachbarschaft pflegen, damit sich Fremde nicht ungestört im Haus bewegen können.
Das Team der Viersener Kriminalprävention berät Sie gerne zum Einbruchschutz: „Melden Sie sich dafür bitte telefonisch unter 02162-377-3137 auf unserem Anrufberater an und hinterlassen Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie zurück.“ Weitere Infos dazu finden Sie auch unter https://viersen.polizei.nrw. /wg (173/opm)