Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen muss sich aktuell an die bestehenden Vorgaben halten. Deshalb wartet der Kreis Viersen zunächst auf die Umsetzung der heute getroffenen Änderungen auf Landesebene.
Kreis Viersen – Die Gesundheitsminister der Länder haben am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Zudem ist noch unklar, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen muss sich aktuell an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“ lassen können.
Dem Kreis Viersen wurden am Dienstag, 7. September, 26 neue Infektionen mit dem Corona-Virus bekannt. Aktuell gelten 400 Personen im Kreis Viersen als infiziert. 600 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der neuen bestätigten Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner sinkt laut der Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 73,3 auf 72,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen liegt nach Angaben des RKI aktuell bei 113,7. (opm/paz)
