Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Kempen nehmen können.
Kempen – Er kann bis zum 12. Juni bei der Stadt eingesehen werden. Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können betroffene Unternehmen ihre Anregungen zusätzlich auch bis zum 7. Juni der IHK zukommen lassen.
Die Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. Von den Planungen betroffen sind die Hauptverkehrsstraßen in Kempen: die A 40, die Bundesstraßen B 9 und B 509 (teilweise Kempener Außenring) und die Landstraßen L 361 und L 362. Zur Diskussion stehen lärmmindernde Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote oder Umleitungen für Lkw, die Reduzierungen der Höchstgeschwindigkeit oder der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt.
Weitere Auskünfte gibt es bei Margarethe Wies (E-Mail: margarethe.wies@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-438). Die Planunterlagen und Informationen sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31709. (opm)