Nicht vollends zufrieden ist die Stadt mit dem Beschluss der Landesregierung zum Braunkohlenausstieg. Die Stadtverwaltung hatte Ende des letzten Jahres mit einer Stellungnahme zur IV. Leitentscheidung Forderungen aufgestellt, die leider nur teilweise berücksichtigt worden sind.
Mönchengladbach – „Die jetzt vorgelegte Leitentscheidung zum Braunkohlenausstieg macht leider deutlich, dass städtische Interessen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens kaum beachtet wurden, obwohl zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Stellungnahme trotz des kurzen Beteiligungszeitraums tatkräftig unterstützt haben“, so Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität.
Unbeachtet blieb beispielsweise der geforderte Tagebauabstand zwischen Abbaugebiet und dem Mönchengladbacher Stadtteil Wanlo: Zwar wird eine Vergrößerung auf mindestens 400 beziehungsweise 500 Meter in Aussicht gestellt, aber das betrifft nur die Erkelenzer Tagebauanlieger. „Wanlo wurde nicht aufgeführt“, kritisiert Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt.

Die städtische Forderung nach einer Verbesserung der Immissionsschutzmaßnahmen und einer Verschärfung der Anforderungen über das bisher bestehende rechtliche vorgesehene Maß hinaus wurden ebenfalls nicht aufgegriffen. Auch die geforderte Verkürzung der Befülldauer des Garzweiler Restsees wurde abgelehnt.
Es bleibt bei 40 Jahren ab Tagebauende. Hinzu kommt, dass nun alle drei Tagebaurestseen innerhalb von 40 Jahren gefüllt werden sollen. Hierdurch kann sich durch den früheren Braunkohlenausstieg zwar in Bezug auf das absolute Enddatum der Füllung für Garzweiler zwar eine Verbesserung um ca. sieben Jahre ergeben, aber dennoch verbleibt Garzweiler der letzte zu flutende Tagebaurestsee.
Zudem steht die Befüllung nach wie vor in Abhängigkeit vom verfügbaren Rheinwasser. Durch die Unklarheiten zu den Tagebauabständen im Bereich Wanlo werden die Planungen für die städtebauliche Entwicklung im Süden des Stadtgebiets und im Verbandsgebiet des Zweckverbands LandFolge erschwert.
Des Weiteren ist das von der Stadt geforderte wasserwirtschaftliche Gesamtkonzept für das Rheinische Revier nicht Bestandteil der Leitentscheidung. Die Forderung nach einer Betrachtung der von etwaigen bergbaulichen Veränderungen betroffenen Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen und eine (finanzielle) Unterstützung der davon betroffenen Kommunen bei der Schadensbehebung fehlt ebenfalls. Nicht aufgenommen wurde darüber hinaus eine weitere Zentralforderung nach Absicherung der Folge- und Ewigkeitskosten über ein insolvenzsicheres Treuhandmodell und der Appell nach einer Strukturförderung über das Jahr 2038 hinaus.
Es gibt aber auch einige positive Signale: Die Landesregierung nimmt bei der Umsetzung der Leitentscheidung neben den Kommunen und Tagebauverbünden auch den Bergbautreibenden in die Pflicht. Die Tagebauumfeldverbünde selbst werden als ständige Gäste im Braunkohleausschuss vertreten sein. Gestärkt werden auch die Ansätze der städtischen Entwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt, da eine flächensparende und ressourcenschonende Standortentwicklung sowie die Errichtung eines Radverkehrsnetzes im Rheinischen Revier positiv bewertet werden.
Die Wiederherstellung der Autobahn A61n wird als „möglicherweise nicht mehr umsetzbar“ dargestellt. Der Verweis auf den verkehrlichen Bedarf und eine Prüfklausel zum Revisionszeitpunkt 2029 zur Wiederherstellung der A61 ist entfallen. Alternativ soll eine leistungsfähige Verkehrsverbindung Wanlo-Jackerath unter Berücksichtigung hochwertiger Raumentwicklung und landschaftsorientierter Erholung sowie eines verbesserten Immissionsschutzes betrachtet werden. Hierzu werden Gespräche zwischen Landesregierung und Bund in Aussicht gestellt. Die Anregungen der Stadt und des Zweckverbandes Landfolge für eine landschaftsplanerische Entwicklung zwischen See und Siedlungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele wurde aufgegriffen.
Insgesamt erkennt die Stadt an, dass die aktuelle Leitentscheidung für die Stadt weitere Verbesserungen im Hinblick auf den Tagebau Garzweiler II mit sich bringt. Vor allem das vor dem Hintergrund des Klimaschutzes um mindestens sieben Jahre frühere Ende des Tagebaus ist zu begrüßen. Hinzu kommt, dass viele städtische Positionen bereits im Entwurf bereits enthalten waren. Dennoch führte die Beteiligung der Stadt nur noch zu geringfügigen Änderungen der Entscheidungssätze und kleiner Veränderungen der Erläuterungstexte.
Als „Trostpflaster“ wird die Berücksichtigung einzelner für den Strukturwandel bedeutender Projekte gedeutet. Die größten konkreten Verbesserungen in der Leitentscheidung betreffen die Tagebaue Hambach & Inden. Für den Tagebau Garzweiler ergeben sich nur geringe Verbesserungen und Garzweiler wird zugunsten von Hambach & Inden zusätzlich belastet.
Die Stadt lässt sich nicht entmutigen und wird ihre Ansprüche aufrecht halten: „Laut Landesregierung werden viele Forderungen an den Braunkohlenausschuss oder an die Regionalräte verwiesen. Für uns heißt das, unsere Forderungen und unseren Standpunkt in den nachfolgenden Verfahren weiter vehement zu vertreten“, so Stadtdirektor Dr. Gregor Bonin. [PMG]