Kaum wird es wieder wärmer, treffen sich auf den öffentlichen Grillflächen in Viersen die ersten Gruppen zum Grillen. Doch Partys und vergleichbare Feiern sind im Lockdown generell verboten und ein Verstoß kann teuer werden.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen und Leo Dillikrath
Viersen – Die frischen Spuren auf der Grillwiese am Hohen Busch waren am Sonntagmorgen unübersehbar. Anwohner hatten in der Nacht laute Stimmen und Musik wahrgenommen. Grillfeiern, die bei vielen mit Blick auf die steigende Corona-Inzidenz für Unverständnis sorgen und zudem bei Bekanntwerden mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
500 Euro Strafe für den Veranstalter einer Party oder vergleichbaren Feier weist die Coronaschutzverordnung-NRW in ihrer aktuell gültigen Fassung aus, mit 250 Euro ist jede teilnehmende Person dabei. Gleiches gilt für das Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens einer Einzelperson aus einem anderen Hausstand.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes Viersen (KOV) beobachten mit den zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten das Geschehen im gesamten Viersener Stadtgebiet, dazu gehört auch der Hohe Busch“, so ein Sprecher der Stadt Viersen auf Anfrage. (dt)
