Meilenstein für zukunftsfähige Städte und Gemeinden: Erstmals in der Geschichte unseres Landes wird es eine Altschuldenlösung geben. Am heutigen Mittwoch hat die schwarz-grüne Landesregierung den Entwurf für ein Altschuldenentlastungsgesetz vorgestellt.
Kreis Viersen – Dazu erklärt Meral Thoms MdL für den Kreis Viersen: „Wir halten Wort! Mit dem heute vorgelegten Entwurf für ein Altschuldenentlastungsgesetz legt die Landesregierung den Grundstein zur Übernahme kommunaler Kassenkredite in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro. Damit gelingt uns ein Befreiungsschlag, insbesondere für die am stärksten verschuldeten Städte und Gemeinden.“
Zur Tilgung dieser Kredite wird das Land trotz der sehr angespannten Haushaltslage jährlich 250 Millionen Euro aufbringen.
„Das ist ein Kraftakt und das klare Signal, dass wir in schweren Zeiten an der Seite unserer Städte und Gemeinden stehen. Nicht zuletzt lösen wir damit ein zentrales Versprechen der schwarz-grünen Koalition ein. Vom geplanten Schuldenschnitt werden auch Gemeinden im Kreis Viersen profitieren.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf geht NRW voran bei der Altschuldenübernahme. Wir fordern weiterhin, dass der Bund seinen Teil der Verantwortung trägt und die verbleibenden Liquiditätskredite seinerseits übernimmt. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir dazu klare Zusagen und ein schnelles Bundesgesetz“, so Meral Thoms MdL dazu weiter.
Zum Stichtag 31.12.2023 hatten folgende Kommunen im Kreis Viersen Schulden von mehr als 100 € pro Kopf (Kassenkredite):
Grefrath: 622 €
Nettetal: 137 €
Tönisvorst: 359 €
Willich: 514 €
Ein Sockelbetrag von 100 Euro pro Kopf wird als sogenannte „natürliche“ oder „nicht übermäßige“ Liquiditätsverschuldung in jedem Fall bei den Kommunen verbleiben. Die darüber hinausgehenden Schulden werden anteilig vom Land übernommen. Der genaue Prozentsatz der Entschuldung hängt dabei noch von mehreren Faktoren (u.a.: Anzahl teilnehmender Kommunen, von den Kommunen gemeldete Kreditbestände) ab.
Das Land wird die Kredite im Rahmen eines echten Schuldnertauschs in die Landesschuld übernehmen, die Kredite werden aus den kommunalen Bilanzen gestrichen. Damit werden die Kommunen einerseits von den Zinsen entlastet und zugleich die kommunale Eigenkapitalquote wesentlich verbessert. (opm)