Naloxon rettet Leben – NRW-Landesregierung fördert Schulungen zum Umgang mit Drogen-Notfallmedikament

Rechtzeitige Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Einsatz des Drogen-Notfallmedikamentes Naloxon können Leben retten und verhindern, dass Menschen an den Folgen einer Opioid-Überdosis sterben.

Magazin – Darum fördert die NRW-Landesregierung Schulungen für Personen, die mit drogenabhängigen Menschen arbeiten. In den Drogennotfalltrainings soll dabei insbesondere über das wichtige Notfallmedikament Naloxon aufgeklärt werden: Naloxon ist ein so genannter Opioid-Antagonist, der die lebensbedrohliche atemdepressive (atemverlangsamende) Wirkung von Opioiden innerhalb weniger Minuten aufheben kann. Außerdem kann das Medikament im Unterschied zu anderen Opioid-Antagonisten in Form eines Nasensprays nach entsprechender Schulung auch von Laien angewendet werden. Naloxon ist besonders mit Blick auf die synthetischen Opioide wie Fentanyl und Nitazene wichtig: Für drogenkonsumierende Menschen besteht die Gefahr einer lebensgefährlichen Überdosis besonders dann, wenn diese hochpotenten und günstigeren Stoffe dem Straßenheroin ohne ihr Wissen beigemischt werden.

Mit der gezielten Aufklärungsaktion reagiert die Landesregierung auch auf die hohe Zahl der Drogentodesfälle: Von den 769 polizeilich erfassten Drogentoten in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr sind 173 Menschen an einer Überdosis mit Opioiden gestorben.

„Naloxon kann Leben retten. Vor allem aber kann das Medikament nach einer Opioid-Überdosis auch von Laien direkt vor Ort angewendet werden und nicht erst im Krankenhaus. Dafür muss man aber natürlich wissen, in welchen Fällen man es verwendet und wie man es verabreicht. Das ist bisher noch bei zu wenigen Menschen der Fall. Darum ist es mir ein großes Anliegen, dass wir möglichst viele Menschen so schulen, dass sie im Notfall helfen können”, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Schulungen werden von der Aidshilfe NRW organisiert und richten sich gezielt an Personen, die regelmäßig in Kontakt mit drogenabhängigen Menschen stehen, z. B. Mitarbeitende von Drogenhilfeeinrichtungen, Aidshilfen, Ordnungsämtern oder Justizvollzugsanstalten. Wer geschult ist, kann sein Wissen nicht nur anwenden, sondern auch als Multiplikatorin oder Multiplikator weitergeben, z. B. an Kolleginnen und Kollegen, aber auch an drogenkonsumierende Menschen oder deren soziales Umfeld. Schulungsinhalt wird dabei auch eine Aufklärung zu der Gefahr von synthetischen Opioiden und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Beschaffung und des Einsatzes von Naloxon sein.

Seit 2018 ist Naloxon als verschreibungspflichtiges Nasenspray erhältlich. Bisher unterfällt Naloxon noch der Verschreibungspflicht und kann damit nur an die drogenabhängige Person selbst ausgegeben werden. Zurzeit wird auf Bundesebene aber eine Änderung dieser Pflicht umgesetzt mit dem Ziel, dass zukünftig Naloxon auch ohne individuell verordnete Rezepte in relevanten Einrichtungen für den Notfall vorgehalten und eingesetzt werden kann. Mit der Schulungsaktion ist die Landesregierung vor diesem Hintergrund vorausschauend unterwegs: Sobald die entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, soll das Wissen um den Einsatz des Medikamentes bereits möglichst weit verbreitet sein, damit es im Notfall schnell angewendet werden kann.

Im Rahmen eines vom Bundesgesundheitsministerium geförderten dreijährigen Modellprojekts (NALtrain) wurden bis Juni 2024 bundesweit bereits 800 Mitarbeitende aus 375 Einrichtungen zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Umgang mit Naloxon geschult. Mit diesem Projekt wurden auch Mitarbeitende in Nordrhein-Westfalen erreicht, allerdings noch nicht in ausreichender Zahl. Die aktuelle Landesförderung soll diese Lücke schließen und das Wissen um einen Einsatz von Naloxon weiterverbreiten.

Die Förderung von Naloxon-Schulungen ist Teil der Strategie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Reduzierung von Drogentodesfällen und zum Umgang mit Drogenkonsum in Nordrhein-Westfalen. Dafür wurde vom Gesundheitsministerium unter anderem eine Studie zur Drogenszene in Nordrhein-Westfalen gefördert, die erstmals einen systematischen Einblick in der Substanzkonsum ermöglicht hat (Hier geht es zur Studie: https://url.nrw/drogenszene-studie). Zudem wurde Anfang Juli ein Förderaufruf zur Unterstützung der niedrigschwelligen Suchthilfe veröffentlicht (Hier geht es zur PM: www.mags.nrw/landesregierung-foerdert-einrichtungen-der-niedrigschwelligen-suchthilfe-mit-420000-euro). Um in Drogenkonsumräumen Substanzen analysieren und Konsumierende ggf. vor gefährlichen Beimischungen warnen zu können, erarbeitet die Landesregierung derzeit außerdem eine Drug-Checking-Verordnung.

Unabhängig von den Angeboten für schwer drogenabhängige Menschen bleibt die Prävention weiterhin oberstes Ziel der Landesregierung, damit es gar nicht erst zu riskantem Konsum und Abhängigkeit kommt. So werden beispielsweise mit der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ mit interaktiven und vielfältigen Angeboten vor allem junge Menschen für ein suchtfreies Leben sensibilisiert. (opm)