Unterstützung speziell für Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind: Das sieht eine neue Förderung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor.
NRW – Auch diese Pflegeschulen können nun eine jährliche Pauschale pro belegtem Ausbildungsplatz beantragen. Im Jahr 2022 liegt der Pauschalbetrag einmalig bei 567 Euro pro belegtem Platz, ab dem Jahr 2023 beträgt die Förderhöhe 189 Euro.
„Ich freue mich, dass wir die Förderung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft aneinander anpassen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit sich alle Schulen zukunftssicher aufstellen und weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten können. Die generalistische Ausbildung in der Pflege bringt viele Änderungen mit sich, die die Schulen im laufenden Betrieb umsetzen müssen. Die Mittel können sie daher vielfältig einsetzen, um notwendige Ausgaben tätigen zu können“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die geförderten Schulen sollen die Mittel für die Errichtung, Mieten und Anlagegüter von Pflegeschulen verwenden. Dabei orientiert sich die neue Förderrichtlinie in der Förderhöhe an den Regelungen der mit Krankenhäusern verbundenen Pflegeschulen. Förderfähig sind die generalistischen Pflegeausbildungen und die auslaufenden Ausbildungen im Bereich der Altenpflege (Altenpflegehilfeausbildung, Altenpflegeausbildung). Interessierte Pflegeschulen können die Förderung ab sofort beantragen. Die Bezirksregierung Münster ist für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge zuständig. (opm)