Rat soll Beiträge aussetzen – Jugendhilfeausschuss empfiehlt, auf Erhebung zu verzichten

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Viersen hat dem Rat einstimmig empfohlen, im Januar keine Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung zu erheben. Diese Regelung soll auch für den offenen Ganztags (OGS) und außerunterrichtliche Betreuungsangebote gelten. Für die kommenden Monate soll bei unveränderter Corona-Lage ebenso verfahren werden. Der Rat wird darüber in seiner Sitzung am Dienstag, 2. Februar 2021, beraten.

Viersen – Das Land Nordrhein-Westfalen und die Spitzenverbände der Kommunen haben den Kreisen, Städten und Gemeinden vorgeschlagen, auf die Elternbeiträge für Januar zu verzichten. Das Land hat zugesagt, die Hälfte der Einnahmeausfälle zu übernehmen. Der Verzicht soll für alle Eltern gelten, also auch dann, wenn die Kinder ein Betreuungsangebot wahrgenommen haben.

Die Entscheidung darüber, ob die Stadt Viersen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf die Beiträge verzichtet, muss der Rat treffen. Im vergangenen Jahr hatte er für die Corona-Lockdown-Phase bereits einen solchen Beschluss gefasst. Der Jugendhilfeausschuss hat darüber hinaus einen sogenannten Vorratsbeschluss gefasst. Darin empfiehlt der Ausschuss dem Rat, bei unveränderter Ausgangslage auch für die kommenden Monate auf die Beiträge zu verzichten.

Sollte der Rat für den Verzicht auf die Elternbeiträge stimmen, wird die Verwaltung aktiv. Eltern müssen keine Anträge stellen und sollten keine Abbuchungen zurückrufen. Die Stadt weist darauf hin, dass es einige Tage dauern kann, bis die entsprechenden Maßnahmen zur Korrektur bereits erfolgter Zahlungen umgesetzt sind.

Nach den Berechnungen der Stadtverwaltung bedeutet ein solcher Beschluss monatliche Mindereinnahmen von 210.000 Euro. Davon muss die Stadt 105.000 Euro tragen. 56.000 Euro entfallen auf die Kitas, 37.000 auf OGS und Schülerbetreuung sowie 12.000 auf die Kindertagespflege. Diese Kosten können in die sogenannte Corona-Bilanzierungshilfe aufgenommen und über 50 Jahre ausgeglichen werden. Sie wirken sich darum nicht unmittelbar auf den städtischen Haushalt aus.

Die Ratssitzung am Dienstag, 2. Februar, findet in der Festhalle Viersen, Hermann-Hülser-Platz 1, statt. Der öffentliche Teil beginnt um 18 Uhr. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind willkommen. Es gelten Corona-Regeln: Publikumsplätze nur in den Logen und auf dem Balkon der Festhalle, Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts im Gebäude, Pflicht zur Eintragung in eine Anwesenheitsliste. Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil stehen im Bürgerinformationsportal „Ratsgremien transparent“ bereit. (omp)