NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales richtet Runden Tisch zur Aufarbeitung der Geschichte der „Verschickungskinder“ ein.
NRW – LVR-Jugenddezernent Knut Dannat wird künftig als Mitglied des Runden Tisches „Verschickungskinder“ die Aufarbeitungsbemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen. Mehr als 1,8 Millionen Kinder wurden zwischen 1946 und 1990 nach oder aus NRW zu sogenannten „Kindererholungskuren“ verschickt. In den letzten Jahren mehrten sich Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche während oft mehrwöchiger Aufenthalte in Kurheimen auch massiven Verletzungen ihrer Würde ausgesetzt waren. Viele von ihnen haben Traumata erlitten, die bis heute nachwirken.
Der Runde Tisch „Verschickungskinder“ konstituiert sich am 21. März 2023. Organisiert wird das Gremium vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Beteiligung des Vereins „Aufarbeitung Kinderverschickungen NRW e.V.“. Die Moderation übernimmt die ehemalige Beauftragte für den Opferschutz des Landes NRW, Generalstaatsanwältin a. D. Elisabeth Auchter-Mainz.
„Im Rahmen unserer Beratungsarbeit für ehemalige Heimkinder und Menschen, die in der stationären Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid erfahren haben, erreichten uns auch Berichte Betroffener der Kinderkurverschickungen über ihre traumatischen Erlebnisse. Immer wieder wurde hierbei auch das Landesjugendamt Rheinland erwähnt. Aus diesem Grund haben wir unsere Rolle bereits im Jahr 2021 von einem Historiker untersuchen lassen“, sagt LVR-Jugenddezernent Knut Dannat. „Gerne unterstützen wir die wichtige Arbeit des Runden Tisches, um noch mehr Licht in dieses dunkle Kapitel der Landesgeschichte zu bringen“, so Dannat weiter.
Eine zentrale Erkenntnis des vom LVR beauftragten Gutachtens zum Themenkomplex „Verschickungskinder“: Der LVR war weder Betreiber noch Träger von Kinderkuranstalten. Auch liegen in den Akten des LVR-Archivs keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kurheime der Aufsicht des LVR unterlagen. Die Landesjugendämter waren jedoch koordinierend bei den Kinderkurverschickungen tätig und stellten bis 1968 finanzielle Mittel zur Verfügung, so ein weiteres Ergebnis des Gutachtens. Die Ausgleichsstelle des Landesjugendamtes übernahm die Koordination der sogenannten Kindererholungsreisen für die Entsendestellen der Kommunen und stimmte sich mit den Kurheimen ab. Außerdem übernahm die Kinderfahrtmeldestelle im Rahmen der Durchführung der Kurheilfürsorge die Koordination der Fahrten zumeist in Sonderzügen der Deutschen Bahn zu den Zielorten der Kinderkureinrichtungen. Aufgaben über diese Koordination hinaus sind nicht bekannt. (opm)