Stadt Viersen empfiehlt Erhöhung der Vergnügungssteuer

Der Viersener Stadtrat wird am Dienstagabend über die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Einspielergebnisses für Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten mit Gewinnmöglichkeit um weitere zwei Prozentpunkte entscheiden.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Viersen – Derzeit belaufen sich die Steuereinnahmen für Spielhallen in der Stadt Viersen auf rund 1,2 Millionen Euro jährlich und es soll mehr werden. Die Stadt Viersen regt an die Vergnügungssteuer zu erhöhen, denn nach dem Grundgesetz haben Städte und Gemeinden das Recht eigene Steuerquellen zu erschließen und auszugestalten. Darunter fällt jene Steuer die bereits 2013 erhöht wurde für die Haltung und Nutzung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Erhöhung bereits empfohlen, weshalb von einer zustimmenden Entscheidung im Rat am Dienstagabend über den Steuersatz von 20 (von Hundert) auf 22 v.H. des Einspielergebnisses ausgegangen wird. Schließlich sei festzustellen, dass sich die pandemisch bedingten Mindereinnahmen von Spielhallen normalisiert haben und andere Städte hätten bereits ihre Steuersetze erhöht. Eine Anpassung um zwei Prozentpunkte sei deshalb angemessen. Mit einer Erhöhung des Steuersatzes voraussichtlich zum 1.7.2022 wird gleichzeitig beabsichtigt, die ordnungspolitischen Ziele zur Eindämmung der Spielsucht im Bereich von Spielhallen und Geldspielautomaten wirkungsvoller zu unterstützen. (dt/Vorlage Stadt Viersen)

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