Süchteln: Alkoholfahrt auf dem Fahrrad fällt durch fehlendes Licht auf

„Wenn ich ein paar Bier getrunken habe, kann ich doch noch prima Fahrrad fahren!“ Dieser Meinung sind tatsächlich etliche Menschen. Fahren ja – aber Absteigen nicht, das ist die kurze Zusammenfassung einer Kontrolle, die sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in Süchteln zutrug.

Viersen-Süchteln – Aber eigentlich fing alles damit an, dass ein Streifenteam um kurz nach Mitternacht auf der Düsseldorfer Straße einen Radfahrer sah, der ohne Licht unterwegs war. An der Kreuzung Ostring/Düsseldorfer Straße, wo der Radfahrer, ein 67-Jähriger aus Viersen, an einer roten Ampel wartete, sprachen die Beamtin und der Beamte den Mann an, er möge doch bitte von seinem Rad absteigen. Das funktionierte nicht gut, er hatte Schwierigkeiten beim Sprechen, seine Aussprache war verwaschen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,8 Promille – daraufhin wurde eine Blutprobe fällig. Nun läuft neben der Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des Fahrens ohne Licht auch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Übrigens: Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille. Wer mit einem solchen Wert im Straßenverkehr erwischt wird, der kann seinen Führerschein verlieren, selbst wenn er keine Ausfallerscheinungen zeigen würde. Wer Ausfallerscheinungen zeigt, Schlangenlinien fährt oder in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ist schon ab 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr. /hei (812/opm)