Wenn es nach dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) geht, dann wird die genormte Buchstabiertafel bald nicht mehr aus Vornamen, sondern aus Städtenamen bestehen. Für den Buchstaben V wurde das Vogtland vorgeschlagen, nun regt die Stadt Viersen an doch lieber einen Blick an den Niederrhein zu werfen.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen
Viersen – Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat bereits Ende Juli einen Entwurf für die Norm DIN 5009 „Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ veröffentlicht und lädt nun Interessierte ein zu kommentieren oder Vorschläge zu den einzelnen Buchstaben zu machen. Die für die Norm verantwortlichen Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung und öffentliche Hand unterbreiten darin auch einen Vorschlag für eine neue Buchstabiertafel mit Städtenamen anstatt Vornamen.
Für den Buchstaben „V“ wurde der Vogtlandkreis ausgewählt, denn der Entwurf orientiert sich an den bekannten deutschen Kraftfahrzeugkennzeichen. Bis auf wenige Ausnahmen setzt die neue Tafel dabei auf die einbuchstabigen Kraftfahrzeugkennzeichen wie zum Beispiel „F für Frankfurt“ oder „D“ wie Düsseldorf. Der Vorschlag berücksichtigt somit bereits gelernte und schnell merkfähige Begriffe, die fest im Sprachgebrauch verankert sind. Da noch Vorschläge bis zum 30. September möglich sind, könnte sich die neue Buchstabiernorm allerdings noch ändern.
„Die Stadt Viersen wird beim zuständigen Normausschuss anregen, für den Buchstaben „V“ in der Buchstabiertafel künftig den Städtenamen „Viersen“ zu verwenden“, so Stadtsprecher Frank Schliffke. „Der aktuelle Vorschlag, für V den Namen Vogtlandkreis zu verwenden, wird zwar in den Erläuterungen des Ausschusses ausdrücklich genannt und begründet. Der Vorschlag „Vogtlandkreis“ weicht dennoch von der Grundregel ab, Städtenamen zu verwenden. Darüber hinaus ist er sehr lang. Insoweit könnten für Viersen durchaus Chancen bestehen.“

Mit dem Entwurf möchte das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) die Diktierregeln modernisieren. „Gleichzeitig präsentieren wir ein neues Angebot für eine zeitgemäße Buchstabiertafel. Wir möchten alle Interessierten dazu einladen, ihre Kommentare einzubringen“, erklärt Eberhard Rüssing, Fachbereichsleiter für die Lernfelder „Kaufleute für Büromanagement“ am Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung in Berlin und Obmann des zuständigen Arbeitsausschusses. Die Norm definiert unter anderem Regeln für die gesprochene Ansage von danach zu schreibenden Texten.
Anstoß für die Neugestaltung war ein Hinweis auf die wechselhafte Geschichte der Buchstabiertafel von Dr. Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle jüdischen Namen in der Tafel ersetzt – so wurde aus David Dora und aus Nathan Nordpol. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese Änderungen in der ehemals postamtlichen Buchstabiertafel nur teilweise rückgängig gemacht. „Über Jahrzehnte wurde in Deutschland eine Buchstabiertafel tradiert, aus der die Nationalsozialisten alle deutsch-jüdischen Namen getilgt hatten. Es war Zeit, das gemeinsam aufzuarbeiten und zu beenden. Ich freue mich daher, dass der Ausschuss sich des Themas angenommen hat und wir heute einen neuen Vorschlag präsentieren können“, erklärt Dr. Blume, der an der Überarbeitung mitgewirkt hat. Eberhard Rüssing ergänzt: „Wir haben die Anregung von Herrn Dr. Blume gerne aufgegriffen und sie zum Anlass genommen, die Buchstabiertafel komplett zu überarbeiten – da sie nicht mehr zeitgemäß ist. So enthält die aktuelle Tafel 16 männliche und nur sechs weibliche Vornamen, andere zeitgemäße Namen fehlen komplett. Das entspricht nicht der heutigen Lebensrealität. Mit Städtenamen wiederum wurden auch in anderen europäischen Ländern gute Erfahrungen gemacht.“
DIN lädt alle Interessierten dazu ein, ihre Ideen und Kommentare zum Entwurf der DIN 5009 und den Vorschlag für eine neue Buchstabiertafel einzubringen. Dies kann bis zum 30. September 2021 einfach online über das Norm-Entwurfs-Portal von DIN erfolgen. Alle eingegangenen Kommentare werden durch die zuständigen Expertinnen und Experten im Ausschuss geprüft. Die Einsprechenden erhalten die Möglichkeit, ihre Kommentare im Rahmen einer Einsprechersitzung persönlich gegenüber dem Ausschuss zu vertreten. Nach der Prüfung der eingegangenen Kommentare wird die finale Fassung der DIN 5009 voraussichtlich Mitte 2022 veröffentlicht. (dt/opm – DIN)