Die FDP Ratsfraktion beantragte bereits im vergangenen September die Überprüfung und Verbesserung der durch die Baustelle Tiefensammler bedingten Verkehrssituation auf der Großen Bruchstraße in Viersen und die Wiederaufnahme der dortigen Parkraumkontrolle. Nun informiert die Verwaltung den Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss über die aktuelle Situation und die Planungen der Umgestaltung.
Viersen – Nach Auskunft der NEW AG sieht das Verkehrskonzept in der jetzigen Bauphase ein Öffnen der Fahrspur Große Bruchstraße in Fahrtrichtung Freiheitsstraße so nicht vor. Die Große Bruchstraße ist derzeit von der Freiheitsstraße aus nur über den Umweg Bahnhofstraße-Parkstraße zu erreichen.
Die Umgestaltung der Großen Bruchstraße selbst ist zurzeit ausgesetzt, insbesondere, um die verkehrliche Erreichbarkeit aus Richtung Gladbacher Straße aufrecht zu erhalten. Daher kann eine Umgestaltung der Großen Bruchstraße grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Tiefensammlers erfolgen. Da der Förderzeitraum für das Stadterneuerungsprojekt „Südstadt“ mit dem Jahr 2021 ausläuft wird die Förderung der Umgestaltung nach Auskunft des Fördergebers aus dieser Förderkulisse nicht mehr erfolgen können. Zudem war zum Zeitpunkt der letzten Diskussion in der Bürgerschaft sowie der politischen Beratung zu dieser Maßnahme kein eindeutiges Meinungsbild zugunsten einer der vorgestellten Planungsvarianten ablesbar.
Neben der Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten der Maßnahme bedarf es hier daher sicherlich eines vorgeschalteten erneuten Beteiligungsverfahrens und einer Aktualisierung der Planung. In diesem Zuge wird die Verwaltung selbstverständlich auch die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Anlieger und ansässigen Unternehmen berücksichtigen und sich bemühen, diese bei einer Umsetzung möglichst gering zu halten. Dies kann z. B. auch durch eine deutliche zeitliche Entflechtung von der Baumaßnahme Tiefensammler geschehen, mit dem Ziel, den ansässigen Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Zeit zu geben, sich auf eine weitere Baumaßnahme „vor der Haustür“ einzustellen.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird von der örtlichen Ordnungsbehörde vorgenommen. Auf der nördlichen Seite der Großen Bruchstraße befinden sich im Bereich des Seitenstreifens ausgewiesene Parkplätze und es besteht dort eine Parkscheinpflicht.
Die temporären zusätzlichen Parkstände auf der südlichen Seite der Großen Bruchstraße, die sich zwischen der Parkstraße und der Königsallee befinden, werden dagegen nicht bewirtschaftet. Dies begründet sich in der Tatsache, dass im Bereich der Parkstraße durch die Baumaßnahmen Dauerparkplätze entfallen sind. Den Anwohnern sollte damit eine Parkalternative im Nahbereich zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung versucht zurzeit die Anzahl der Kräfte in der Verkehrsüberwachung zu verstärken, um damit eine stärkere Kontrolldichte zu erreichen.
Quelle: Stadt Viersen – Der Ausschuss für Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Viersen tritt am Dienstag, 13. April 2021, in der Festhalle am Hermann-Hülser-Platz 1, zusammen. Der öffentliche Teil beginnt um 18:30 Uhr. Aufgrund aktueller Entwicklungen während der Corona-Pandemie ist eine kurzfristige Absage möglich.