Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach kontrollierten am Dienstag, 18. Januar, einen Kleinwagen, dessen TÜV seit knapp einem Jahr abgelaufen war: Die Plakette des Kennzeichens lautete auf Februar 2021.
Mönchengladbach – Eine Überprüfung der Polizei ergab, dass der Halter sein Fahrzeug in der Zwischenzeit zwar zur Hauptuntersuchung gebracht hatte, dabei jedoch erhebliche Mängel festgestellt worden waren. Die Mängel seien danach behoben worden und es sei eine neue HU-Bescheinigung erteilt worden. Die konnte der Fahrer allerdings bei der Verkehrskontrolle nicht vorweisen.
Die Beamten, denen das komisch vorkam, schauten sich das Fahrzeug genauer an und stellten dabei fest, dass einige offensichtliche Mängel noch immer vorhanden und keinesfalls behoben worden waren. Sie beauftragten kurzerhand eine andere Prüforganisation, den Wagen nochmal unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Die erheblichen Mängel des Fahrzeugs waren teilweise immer noch vorhanden und eine Neuerteilung der TÜV-Plakette hätte bei diesem Zustand gar nicht erfolgen dürfen.
Für die Beamten stand somit der Verdacht einer Falschbeurkundung im Raum. Sie leiteten Strafverfahren sowohl gegen den Halter als auch gegen den TÜV-Prüfer ein. Gegen den Fahrer des Wagens wurde außerdem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet, da er sich vor Fahrtantritt der Verkehrstüchtigkeit des Wagens hätte vergewissern müssen. Eine Weiterfahrt wurde nur für den direkten Weg zu einer Werkstatt erlaubt. (jn) (ots)