Auch „Spaziergänge“ müssen angemeldet werden – Ein kleiner Ausflug ins Versammlungsrecht

Das Thema „Versammlung“ ist ja gerade überall ziemlich hoch im Kurs. Ob die Teilnehmenden das nun „Demo“ nennen oder „Spaziergang“ – es bleibt eine Versammlung. Und an dieser Stelle ist die Polizei gefragt.
Dazu kursiert im Netz ziemlich viel, das manchmal knapp an der Wahrheit vorbei, in den meisten Fällen aber völlig falsch ist, weshalb sich nun die Polizei Viersen zu Wort meldet. 

Faktencheck – „Die Versammlungsfreiheit ist ein für eine Demokratie elementares Grundrecht und wird deshalb durch die Polizei besonders geschützt“, betont Landrat Dr. Andreas Coenen.
Es gibt keinen Umkehrschluss. Niemand kann sagen: „Ich möchte den Schutz durch die Polizei nicht, ich möchte mich lieber allein versammeln.“

„Eine Versammlung muss angemeldet werden. Immer. Und ganz egal, was in irgendwelchen sozialen Netzwerken kursiert. Wer Ihnen weismachen möchte, Spaziergänge mit dem Charakter, wie sie seit einigen Wochen stattfinden, müssten nicht angemeldet werden, der sagt Ihnen nicht die Wahrheit. Eine Versammlung kann eine Kundgebung sein – dann bleiben die Versammelten fest an einem Ort. Sie kann auch ein Aufzug sein – dabei bewegen sich die Versammelten durch die Straßen. Beides ist eine Versammlung“, so die Polizei Viersen.

„Wenn Sie an einer nicht angemeldeten Versammlung teilnehmen, kann das Folgen haben. Wir werden gegen den Leiter oder die Leiterin einer solchen Versammlung ein Strafverfahren einleiten.
Wenn eine Versammlung nicht angemeldet ist, glauben manche Leute, das hätte den Vorteil, dass wir ihnen dann auch keine Auflagen machen könnten, die sie befolgen müssten. Unsere Aufgabe ist es, einen friedlichen und ordnungsgemäßen Ablauf von Versammlungen zu gewährleisten. Und dafür können wir Auflagen erteilen, falls notwendig, auch vor Ort.

Halten dann Versammlungsteilnehmer oder -teilnehmerinnen diese nicht ein, haben wir die Möglichkeit – auch im Hinblick auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – die Versammlung aufzulösen. Wer dann nicht den Ort des Geschehens verlässt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und um die Anzeige dann auch dem oder der Richtigen zustellen zu können, können wir Sie anhalten, um Ihre Identität festzustellen. Sie können auch einen Platzverweis erhalten.“

„In einer Demokratie sind die Regeln des Rechtsstaats, die der Gesetzgeber in einem parlamentarischen Verfahren erlassen hat, einzuhalten“, sagt der Landrat abschließend. Das gelte für alle Menschen und alle Rechtsbereiche.

Möchten Sie eine Versammlung anmelden oder sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren? Alle Infos, die direkten Ansprechpartner rund ums Versammlungsrecht und das Anmeldeformular für Versammlungen erhalten Sie bei der Polizei (https://viersen.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-versammlungsrecht-0). (opm/Polizei Viersen)

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