Viersen: Eingeschränkte Erreichbarkeit – Fragen zu Gebührenbescheiden vorzugsweise schriftlich stellen

Der Koordinationsbereich Kostenrechnende Einrichtungen/Gebühren der Stadtverwaltung Viersen ist vorübergehend telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar. Grund sind krankheitsbedingte Personalengpässe.

Viersen – Bei Fragen oder Einwendungen zu Gebührenbescheiden für Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren bittet die Stadt darum, diese vorrangig per E-Mail an: abfallwirtschaft@viersen.de zu stellen. Die Bearbeitung kann unter Umständen etwas dauern.

Wer nicht über die Möglichkeit der E-Mail verfügt, kann sich auch schriftlich per Brief melden. Die Post ist zu richten an: Stadt Viersen, Fachbereich 80/I, Zentrale Bauverwaltung, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen. (opm)

Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming