Viersener Pfleger vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen Totschlags angeklagt

Ab Ende April muss sich ein 64-Jähriger aus Viersen vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mönchengladbach verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass die examinierte Pflegekraft der LVR-Klinik einem Patienten über die Höchstdosis hinaus Beruhigungsmittel gegeben habe um ihn ruhig zu stellen.

Viersen – Der 1956 geborene Angeklagte arbeitete als examinierte Pflegekraft in der LVR-Klinik Viersen. Der Verstorbene war seit 1994 im Maßregelvollzug in der LVR-Klinik Viersen untergebracht. Aufgrund einer Verrenkung des Oberschenkels war der Verstorbene zur weiteren Behandlung in die LVR-Klinik Viersen verlegt worden.

Dort musste er aufgrund seiner psychischen Erkrankung 24 Stunden am Tag durch eine Pflegekraft betreut werden. Dem Verstorbenen war durch die behandelnden Ärzte ein Beruhigungsmittel als Bedarfsmedikation verordnet worden. In der Nacht vom 26.04.2018 auf den 27.04.2018 sei der Verstorbene sehr unruhig gewesen. Der Angeklagte habe dann ohne eine Rücksprache mit einem Arzt wiederholt dem Verstorbenen das Beruhigungsmittel verabreicht, um ihn jeweils ruhig zu stellen. Hierbei habe der Angeklagte die verordnete Höchstdosis bewusst erheblich überschritten.

Beim Schichtwechsel am Morgen des 27.04.2018 sei der Verstorbene durch den Zeugen S. leblos in seinem Bett liegend vorgefunden worden. Die durchgeführten Reanimationsmaßnahmen seien erfolglos geblieben. Eine später erfolgte toxikologische Untersuchung habe eine erhebliche Vergiftung mit dem verordneten Beruhigungsmittel als Todesursache ergeben.

Quelle: Landgericht Mönchengladbach