Nachdem bereits im Juli vergangenen Jahres der Viersener Tanzlehrer Michael B. verhaftet wurde, erhebt die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen ihn. In einem Fall soll der Angeschuldigte einen schweren sexuellen Missbrauch an einem Kind verübt haben. In 36 Fällen habe sich der Angeschuldigte wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern strafbar gemacht.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker
Viersen – Längst stehen die Räume der ehemaligen Tanzschule an der Viersener Heierstraße leer, nachdem im Juli vergangenen Jahres der langjährige Inhaber der Tanzschule in Alt-Viersen überraschend verhaftet worden war. Quasi über Nacht waren alle Angebote eingestellt worden, die Räume verwaist. Die Vorwürfe, dass der 37-jährige Michael B. seit Jahren Tanzschülerinnen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren sexuell missbraucht haben soll, hatten sich in Viersen verbreitet wie ein Lauffeuer.
Die Ermittlungen gegen den Viersener wurden aufgenommen, weil ein von einem Opfer beauftragter Rechtsanwalt Strafanzeige gegen den Mann erstattete. Mit Bekanntwerden befragten Ermittler des Kriminalkommissariats 1 mehrere, ehemalige Tanzschülerinnen und identifizierten dabei weitere Opfer. Da nach dem damaligen Ermittlungsstand Wiederholungsgefahr bestand, erließ der Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen wegen Verdachts des, teilweise schweren, Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen und anderen Sexualstraftaten eingeleitet. Der Beschuldigte befindet sich derweil allerdings nicht mehr in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hat im März 2021 Anklage gegen Michael B. aus Krefeld, geboren im November 1983, beim Amtsgericht Mönchengladbach – dort beim Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – erhoben. Die Anklage wurde bereits zugestellt. Das Verfahren wird beim Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 126 Ls 20/21 geführt. Über die Zulassung der Anklage hat das Gericht noch nicht entschieden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich in insgesamt 39 Fällen strafbar gemacht zu haben. Im Einzelnen geht um folgende Vorwürfe: In einem Fall soll der Angeschuldigte einen schweren sexuellen Missbrauch an einem Kind verübt haben. In 36 Fällen habe sich der Angeschuldigte wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern strafbar gemacht. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte eine versuchte sexuelle Nötigung in einem minder schweren Fall begangen und sich in einem weiteren Fall wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften strafbar gemacht haben.
Die dem Angeschuldigten vorgeworfenen Taten soll dieser im Zeitraum von 2015 bis 2020 im Kreis Viersen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Tanzlehrer verübt haben. Die Anklage führt vier Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren als Geschädigte auf.
„Das schwerste angeklagte Delikt sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren vor“, so ein Pressesprecher des Landgerichts Mönchengladbach auf Nachfrage. „Ich weise jedoch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben hat und daher im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten wäre. Zu den weiteren Einzelheiten der Tatvorwürfe werde ich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Geschädigten keine Angaben machen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Zuletzt weise ich darauf hin, dass bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Verurteilung für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.“ (nb)
