Wenn der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss am 13. April ab 18:30 Uhr in der Viersener Festhalle Viersen zusammenkommt, wird er in seiner Tagesordnung über die Anschaffung einer Semi-Station mit zwei Messeinrichtungen zur Geschwindigkeitsüberwachung entscheiden. Die Verwaltung schlägt die Anschaffung vor.
Viersen – Die SPD-Fraktion stellte bereits im Mai vergangenen Jahres den Antrag zur Installation einer Blitzsäule mit Lasermesstechnik an geeigneter Stelle auf der Nettetaler Straße in Viersen-Boisheim. In der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses wurde anregt, die Anschaffung bzw. den Einsatz einer sogenannten „Panzerblitze“, einer gepanzerte mobile Messeinheit, die vandalismusresistent ist, zu prüfen, die dann nicht nur stundenweise an einem Standort eingesetzt werden könnte.
Bereits im Jahr 1996 wurde in Viersen das erste Messfahrzeug zur Überwachung des fließenden Verkehrs angeschafft. Seitdem findet eine regelmäßige Überwachung im gesamten Stadtgebiet statt. Erfahrungsgemäß ist es jedoch nicht immer möglich, den Radarwagen über einen längeren Zeitraum an einer festen Stelle im Stadtgebiet zu positionieren. Oftmals ist dies aufgrund der baulichen Gestaltung einer Straße, einer dichten Wohnbebauung, vielen ansässigen Geschäften und dem damit verbundenen relativ hohen Parkdruck – selbst beim Einsatz besonderer Messtechnik, die Kamera wird auf ein Stativ außerhalb des Wagens aufgebaut, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Zuständigkeit zur Installation von festen Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung liegt beim Kreis Viersen.
Um möglichst viele Anforderungen, die technisch und rechtlich möglich sind, zur Überwachung des fließenden Verkehrs sicherstellen zu können, befürwortet auch die Verwaltung nicht die Installation einzelner fester Anlagen, sondern die Anschaffung und den Betrieb einer semi-stationären Messeinrichtung mit neuester Technik. Dabei sollte auch weiterhin auf das bereits im Einsatz befindliche Messsystem zurückgegriffen werden, da Messsysteme eines anderen Herstellers keine Kompatibilität mit den bereits vorhandenen Messsystemen aufweisen. Die nach der Anschaffung vorhandenen Kameras können sowohl in der Semi-Station wie auch im Radarwagen des Herstellertyps eingesetzt und bedarfsorientiert genutzt werden.
Beim semi-stationären Messsystem handelt es sich um einen transportablen Anhänger, der durch ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung an den bereits vorhandenen oder neu eingerichteten Messstellen im Stadtgebiet aufgestellt werden kann. Der Anhänger kann mit zwei Kamerasystemen bestückt werden, so dass in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsverstöße feststellt werden können. Der Anhänger verbleibt immer unbeaufsichtigt am jeweiligen Standort.
Die Investitionskosten für eine Semi-Stationäre Anlage in Form eines Anhängers inklusive zwei Kamerasystemen belaufen sich auf ca. 250.000 € für die „Panzerblitze“ und ca. 3.000 € für den Anbau von Anhängerkupplungen an zwei vorhandene Fahrzeuge. Ob über das vorhandene Personal zur Bearbeitung von Fotos oder für die Bearbeitung von Buß- und Verwarngeldverfahren hinaus weiteres Personal benötigt wird, kann angesichts der ungewissen Fallzahlenentwicklung derzeit nicht abschließend bewertet werden. Daher soll hierfür zunächst einmal die Entwicklung beobachtet und – sofern tatsächlich erforderlich – zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Personal eingesetzt werden. Der Transport, der Aufbau und der Einsatz der Semi-Station im gesamten Stadtgebiet von Viersen wird durch ausgebildete Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes vorgenommen. Durch die erforderliche regelmäßige Kontrolle des jeweiligen Standortes erhöht sich der Aufgabenbereich des KOV.
Die mit den vorgesehenen Maßnahmen verbundenen Einnahmeveränderungen sind aufgrund der ungewissen Fallzahlenentwicklung schwer zu kalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass bei einer durchschnittlichen Einnahme von 15,00 € je verwertbaren Geschwindigkeitsverstoß zusätzliche Mehreinnahmen von ca. 250.000 € erzielt werden können und die Anschaffungskosten von ca. 253.000 € gedeckt sind. Hierzu ist verwaltungsintern eine Vergleichsrechnung durchgeführt worden (Kauf vs. Miete), bei der ein Kauf ab einem angenommenen Einsatzzeitraum von mehr als 3 Jahren sinnvoller ist.
Quelle: Stadt Viersen – Der Ausschuss für Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Viersen tritt am Dienstag, 13. April 2021, in der Festhalle am Hermann-Hülser-Platz 1, zusammen. Der öffentliche Teil beginnt um 18:30 Uhr. Aufgrund aktueller Entwicklungen während der Corona-Pandemie ist eine kurzfristige Absage möglich.