Zerstörte Plakate, beschädigte Demokratie – Wenn Vandalismus den Wahlkampf entstellt

Die fortschreitende Zerstörung von Wahlplakaten im Vorfeld der Bundestagswahl ist ein besorgniserregendes Phänomen, das nicht nur einen Angriff auf die betroffenen Parteien, sondern auf die demokratische Meinungsbildung insgesamt darstellt.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Kommentar – Entlang der Düsseldorfer Straße von Viersen nach Süchteln wurden Plakate sämtlicher Parteien beschädigt und heruntergerissen. Dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um eine gezielte Aktion gegen eine bestimmte politische Richtung handelt, sondern um eine allgemeine Missachtung demokratischer Spielregeln.

Foto: Rheinischer Spiegel

Wahlplakate sind ein zentraler Bestandteil des Wahlkampfs. Sie ermöglichen es Parteien ihre Botschaften und Kandidaten öffentlich zu präsentieren und Wählerinnen und Wähler auf die anstehende Wahl aufmerksam zu machen. Die Zerstörung dieser Plakate ist nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern untergräbt das Recht auf freie Meinungsäußerung und den fairen politischen Wettbewerb es ist also kein „dummer Jungen-Streich“.

Besonders problematisch ist, dass solche Aktionen oft anonym geschehen und die Täter sich dadurch einer direkten Konfrontation mit politischen Argumenten entziehen. Anstatt sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen oder demokratische Mittel wie Debatten oder Wahlen zu nutzen, wird der Wahlkampf durch Sachbeschädigung gestört. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Meinungen in der Öffentlichkeit weniger sichtbar sind und somit der demokratische Prozess verfälscht wird.

Unabhängig von der eigenen politischen Haltung ist es essenziell, demokratische Grundwerte zu respektieren. Der faire und friedliche Austausch von Meinungen ist die Basis jeder Demokratie. Wer Wahlplakate zerstört, beschädigt nicht nur fremdes Eigentum, sondern nimmt anderen Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.

Besonders in einer Zeit, in der die politische Stimmung ohnehin angespannt ist und deutschlandweit hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße gehen ist es umso wichtiger die demokratische Streitkultur zu schützen. Der Kampf gegen extremistische Tendenzen darf nicht durch undemokratische Mittel wie Vandalismus geführt werden – denn das spielt letztlich nur jenen in die Hände, die unsere offene Gesellschaft angreifen wollen.

Wahlkampf bedeutet Wettbewerb der Ideen, nicht der Gewalt. Wer Plakate zerstört, verunmöglicht den politischen Diskurs und trägt dazu bei, das Vertrauen in demokratische Prozesse weiter zu untergraben. Gerade jetzt braucht es ein klares Bekenntnis zu demokratischen Grundwerten: Kritik muss mit Worten geführt werden, nicht mit Zerstörung.

Rein juristisch betrachtet fällt die mutwillige Zerstörung oder das unbefugte Entfernen von Wahlplakaten unter Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Diese können mit einer Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Handelt es sich um eine politisch motivierte Tat, könnte je nach Einzelfall auch der Straftatbestand der politischen Straf- oder Propagandadelikte (§ 140 StGB, § 130 StGB – Volksverhetzung, § 241 StGB – Bedrohung) geprüft werden, insbesondere wenn die Tat Teil einer organisierten Kampagne gegen eine bestimmte Partei ist. Zudem könnte eine Ordnungswidrigkeit nach kommunalen Vorschriften vorliegen, falls die Stadt eine eigene Verordnung zu Wahlplakaten erlassen hat.

Ein weiteres relevantes Delikt kann der Diebstahl (§ 242 StGB) sein, falls die Plakate nicht nur zerstört, sondern auch entwendet werden. Gerade wenn mehrere Personen beteiligt sind, könnte sogar eine Strafschärfung durch die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) in Betracht kommen – also lasst den Mist doch bitte bleiben, schließlich ist die Bundestagswahl bald schon wieder Vergangenheit. Geht lieber wählen und gebt unserer Demokratie eure Stimme, anstatt die Plakate zu zerstören. (dt)

Foto: Rheinischer Spiegel