Gutachten zum Katzenschutz: Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen rechtlich möglich

Ein neues Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) bestätigt die Verhältnismäßigkeit einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die der Deutsche Tierschutzbund bereits seit Jahren fordert.

Tierschutz – Bisher hatte dies die Bundesregierung verneint – so steht es in der Gesetzesbegründung zum Paragrafen 13b Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2012. Dieser Paragraf wurde mit dem Ziel geschaffen, Straßenkatzen auf tierschutzrechtlicher Basis zu schützen. Er ermöglicht den Ländern, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Paragrafen 13b zieht der Verband eine ernüchternde Bilanz: Seit Paderborn 2008 als Vorreiter erstmals eine Kastrationspflicht auf ordnungsrechtlicher Basis erlassen hat, haben lediglich 11 Prozent der Gemeinden und Kommunen nachgezogen. Das Ziel des Paragrafen 13b wurde aus Tierschutzsicht nicht annähernd erfüllt. Die Situation der Straßenkatzen stellt die meisten Tierschutzvereine immer noch vor große Herausforderungen.

„Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wäre verhältnismäßig

Linda Gregori und Barbara Felde von der DJGT haben unterstützend für den gerade veröffentlichten Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes ein Gutachten zur rechtlichen Situation, insbesondere zu der Möglichkeit, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, verfasst. Das juristische Gutachten bestätigt, dass eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen verhältnismäßig wäre. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei.
Kastrationspflichten auf Basis von Paragraf 13b oder auf ordnungsrechtlicher Basis, die neben der Kastration meist eine Kennzeichnung und Registrierung von Katzen vorschreiben, gibt es bisher lediglich in mehr als 1.000 deutschen Städten und Gemeinden – ein Flickenteppich. Viele Katzenbesitzer wissen nicht, ob in ihrem Wohnort eine Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang besteht oder nicht. Die örtlichen Tierschutzvereine, die jedes Jahr ungewollte oder auf der Straße gefundene Katzenwelpen aufnehmen müssen, sind permanent an ihren Kapazitätsgrenzen. Um die Anzahl der Straßenkatzen in Deutschland zu verringern und den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu stoppen, fordert der Deutsche Tierschutzbundes deshalb eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen beinhaltet. Parallel sollten Straßenkatzen flächendeckend bei regelmäßigen Aktionen kastriert und ebenfalls gekennzeichnet und registriert werden.

Den Katzenschutzreport als PDF sowie das Gutachten der DJGT finden Sie unter: www.jetzt-katzen-helfen.de. Hier geht es direkt zum Gutachten: www.jetzt-katzen-helfen.de/politische-verantwortung (opm)

Ein Kommentar

  1. Stellen Sie sich einen kleinen Hund vor, der so verschmutzt ist, dass er fast wie ein wandelnder Müllhaufen aussieht. Sein Fell ist so verfilzt und verschlackt mit Öl, Schlamm und Unrat, dass es schon fast wie eine zweite Haut wirkt. Da sind nicht nur Blätter und Zweige im Spiel, sondern auch Fetzen von Plastiktüten und sogar ein alter Schuh, in dem er steckt wie in einer Falle.

    Die Pfoten sind nicht mehr erkennbar; es sind Klumpen aus Dreck und Steinchen, zwischen denen Abfall und anderes Unidentifizierbares eingeklemmt ist. Sein Gesicht ist kaum zu sehen, verdeckt von einer dicken Schicht aus Schlamm, kombiniert mit einer obskuren, riechenden Flüssigkeit, die wir lieber nicht identifizieren möchten.

    Seine Schnauze ist nicht nur befleckt, sondern vollkommen verklebt mit einer Mischung aus Essensresten, Straßenschmutz und wer weiß was noch. Sogar ein paar Fliegen könnten sein Gesicht umschwirren, angezogen von dem penetranten Geruch, der ihn umgibt.

    Inmitten dieses unfassbaren Drecks und Schmutzes, wo selbst Fliegen sich zweimal überlegen würden zu landen, blitzt ein Auge auf, das nicht mehr freundlich und lebenslustig erscheint. Stattdessen wirkt es zornig und wild, als ob die Verschmutzung und das Chaos um ihn herum in seine Seele eingedrungen wären. Dieser kleine Hund hat die Fäulnis und den Abfall, durch die er gewatet ist, nicht nur äußerlich angenommen. Sie scheinen nun Teil von ihm zu sein, seine Essenz verdunkelnd.

    Mit jedem Kläffen, das mehr einem Knurren ähnelt, wirft er Wolken von Staub und unbekannten Partikeln in die Luft. Er gleicht weniger einem Haustier und mehr einer Art Höllenhund, ein bedrohliches Wesen aus einem mythischen Untergrund, geformt aus dem Schmutz und der Verderbnis seiner Umgebung. Es ist, als ob der ganze Dreck und Unrat ihn nicht nur verunstaltet, sondern auch verwandelt hat, und nun verkörpert er das Dunkle und Chaotische, das man normalerweise nur in den schlimmsten Albträumen findet.

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