Niedergelassene Ärzte in Nordrhein stehen füreinander ein – Zu Lasten ihrer eigenen Honorare

Sie haben ohne Pause geimpft, die ambulante Versorgung aufrechterhalten und während der gesamten Pandemie gemeinsam mit ihren Praxisteams oft weit über das zumutbare Maß hinaus gearbeitet: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein haben kein Verständnis dafür, dass die Finanzierung eines Corona-Schutzschirms für Praxen in 2021 nicht mehr vom Gesetzgeber übernommen wurde.

NRW – Dennoch halten die Vertragsärztinnen und -ärzte im Rheinland zusammen und finanzieren den Schutzschirm selbst – zu Lasten ihrer eigenen Honorare. Er wird aus der sogenannten „Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“ – kurz MGV – bestritten, also aus dem Anteil der Gesamtvergütung, den die Krankenkassen für jeden Versicherten an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen müssen. Alleine in den ersten beiden Quartalen des vergangenen Jahres sind in Nordrhein Ausgleichszahlungen in Höhe von fast 2,8 Millionen Euro geflossen, die aus der MGV entnommen und somit alleine von Niedergelassenen getragen worden sind.

„Aus unserer Sicht ist dies ein ganz starkes Zeichen von Kollegialität. An der Stelle wäre eigentlich die Politik gefragt gewesen, um die Praxen zu unterstützen, die im vergangenen Jahr, vor allem im ersten Quartal, als ein Großteil der Bevölkerung noch nicht geimpft war, unter stark gesunkenen Patientenzahlen zu leiden hatten. Für diese fehlende finanzielle Unterstützung, die es zumindest für das Jahr 2020 noch gab, haben wir kein Verständnis. Gleichzeitig zeigt dieses Beispiel, wie sehr die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein füreinander einstehen – das ist mehr als beeindruckend!“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, die Zahlen zum Corona-Schutzschirm für die Praxen.

Der stellvertretende KVNO-Vorsitzende, Dr. med. Carsten König, ergänzt: „In meiner Hausarztpraxis habe ich in den vergangenen zwei Jahren hautnah erlebt, wie sehr die Pandemie zum einen jeden einzelnen Arbeitsschritt in Anspruch genommen hat – zum anderen gab es aber auch die Zeit, in der viele unserer Patientinnen und Patienten den Praxen ferngeblieben sind, weil sie noch nicht geimpft waren und sich im Wartezimmer nicht mit dem Coronavirus infizieren wollten. Das scheint der Gesetzgeber aus den Augen verloren zu haben. Das ist kein gutes Signal an diejenigen, die tagtäglich im Einsatz sind, um die ambulante Versorgung trotz aller Widrigkeiten am Laufen zu halten.“ (opm/KV Nordrhein)

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