Die CDU-Kreistagsfraktion hält das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf, die vergangene Landratswahl im Kreis Viersen für ungültig zu erklären, für falsch. Es ließe sich erkennen, dass verschiedene Faktoren nicht umfassend gewürdigt wurden.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz
Kreis Viersen – Die CDU-Kreistagsfraktion geht davon aus, dass eine Berufung zu einem ausgewogeneren Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Münster führen wird. Aktuell muss der Kreis Viersen die Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 für ungültig erklären und eine Neuwahl anordnen. Das hatte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 28. März 2022 entschieden und damit der Klage des Kreisvorstandes des Kreisverbandes DIE LINKE Viersen stattgegeben.
„Ernstzunehmende Gründe für die Annahme, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, führt das Gericht nicht konkret aus. Vielmehr ist anzunehmen, dass die in den Medien geäußerte Verärgerung der politischen Wettbewerber nach der Veröffentlichung noch vor der Wahl dem Kandidaten Dr. Coenen Stimmen gemäß der vom Gericht zitierten Lebenserfahrung sogar ganz sicher Stimmen gekostet haben dürfte“, so die CDU-Kreistagsfraktion.
Hinzu käme, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ein Großteil der Stimmen bereits per Briefwahl abgegeben worden sei. Bei der Wahl holte Dr. Andreas Coenen mit der nahezu doppelten Stimmenzahl gegenüber der Zweitplatzierten von der SPD ein überaus eindeutiges Ergebnis. Mit einem deutlichen Vorsprung von 33.474 Stimmen. „Die klagenden Linken lagen dabei weit abgeschlagen und chancenlos auf dem letzten Rang“, so die CDU.
„Die Begründung des Gerichts, die Inhalte der Veröffentlichung seien in die Zukunft gerichtet formuliert gewesen unter der Annahme, der amtierende Landrat werde selbstredend auch in der nächsten Legislaturperiode weiter im Amt sein, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Natürlich waren die Themen in die Zukunft gerichtet, das ist bei politischen Themen und Beschlüssen immer so.“
Die CDU-Kreistagsfraktion unterstreicht, dass Forderungen nach einem Ruhen des Amtes oder gar einem Rücktritt dem Grundsatz widersprechen, dass bei einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem Beklagten alle rechtlichen Möglichkeiten offenstehen. Der Kreisausschuss hatte seinerzeit mit großer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme und drei Enthaltungen das Landratswahlergebnis für gültig erklärt.
„In der Sitzung hatte die SPD festgestellt, dass die Veröffentlichung keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hatte. Wir gehen davon aus, dass die Fraktionen weiterhin zu ihrer seinerzeitigen Wertung stehen und gehen davon aus, dass der Kreistag eine Berufung auf den Weg bringen wird, da an der juristischen Klärung jeder Interesse haben dürfte.“ (cs/opm)



