Während der Frühphase der Corona-Pandemie hatte der Kommunale Ordnungsdienst Viersen (KOV) den Einsatz von Kameradrohnen zur Überwachung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Ausgangssperren vorbereitet.
Viersen – Die FDP-Fraktion Viersen greift als Anfrage bei der Stadt Viersen nun die Frage nach Drohneneinsätzen des Kommunalen Ordnungsdienstes während der Lockdown-Zeit auf. „Die Kameradrohne soll den Ordnungsbehörden einen schnellen und umfassenden Überblick über eventuelle Verstöße geben. Nach Einschätzung des Viersener Ordnungsamtes sind die Kontrollen angesichts des angekündigten schönen Wetters unverzichtbar. Für die Osterfeiertage sind ebenfalls Einsätze geplant, um die Kontaktverbotsregeln durchzusetzen. Nur wenn die Maßnahmen gegen die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus beachtet werden, kann der Anstieg der Infektionen verlangsamt werden“, so eine Mitteilung der Stadt Viersen aus 2020.
In einer Pressemitteilung vom 04.04.2020 wurde daraufhin klargestellt: „Die Bewertung der Situation insbesondere am Hohen Busch hat zu dem Ergebnis geführt, dass der vorsorglich vorbereitete Einsatz einer Drohne zur Einschätzung der Lage nicht erforderlich ist.“
Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass der KOV vor und nach diesem Zeitpunkt über Drohnentechnik verfügt. Die FDP-Fraktion fragt deshalb:
- Wie viele Drohnen besitzt die Stadt Viersen bzw. der Kommunale Ordnungsdienst Viersen?
- Wie viel Personal ist für den Einsatz der Drohnen geschult (Stichwort: Drohnenführerschein)?
- Für welchen Verwendungszweck wurden die Drohen angeschafft?
- Für welche Zwecke wurden in den letzten fünf Jahren die Drohnen verwendet?
- Wurden die Kameradrohnen nur in öffentlich zugänglichen Bereichen verwendet oder auch über Privatgrund?
- Wurden die Verwendungen der Kameradrohnen gemäß § 20 DSG NRW Absatz 2 „durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar“ gemacht? (opm/FDP-Fraktion Viersen)

