Gender Pay Gap 2022: Frauen verdienten pro Stunde 18 % weniger als Männer

Frauen haben im Jahr 2022 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer.

Gesellschaft – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender Pay Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 %. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2022 bei 7 %, in Westdeutschland bei 19 % (2006: Ostdeutschland: 6 %, Westdeutschland: 24 %).

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 7 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen

Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung analysiert. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2022: 18 %) lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Die wichtigsten Ursachen für den Verdienstabstand sind demnach zum einen darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zum anderen arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.

Die verbliebenen 37 % des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 7 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Berichtsjahr 2022 pro Stunde 7 % weniger als Männer (Westdeutschland: 6 %, Ostdeutschland: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen. (opm)